Umsatzsteuer-Voranmeldung Rechnung?
Ich habe ein Gewerbe als Fotograf gegründet.
Ich habe vor der Anmeldung schon einige Sachen wie Kamera und Objektive gekauft.
zum Teil 3 Monate vor Gewerbeanmeldung.
Kann ich diese Geräte noch in dem Monat der Gewerbeanmeldung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mit rein nehmen?
Ein paar dieser Geräte hat meine Frau in meinem Auftrag gekauft.
Auf der Rechnung steht also ihr Name aber gleiche Anschrift drauf.
Das Geld dieser Geräte wurde vom selbigen Konto bezahlt wie die Geräte die ich gekauft habe.
Es ist eindeutig das diese Geräte für mein Foto Gewerbe sind da sie Fotografiespezifisch sind.
Kann ich diese Geräte auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen?
Vielen dank für eure Zeit
1 Antwort
Nein.
§ 14 (4) UStG bestimmt, was auf einer Rechnung draufstehen muss. § 15 (1) Nummer 1 UStG sagt, dass die Vorsteuer nur abgezogen werden kann, wenn die Angaben nach § 14 (4) vorhanden sind.
Unter anderem ist das auch die Angabe des Leistungsempfängers. Der bist du, aber du stehst nicht auf der Rechnung.
Also musst du hingehen und um die Änderung der Rechnung(en) bitten. Wenn du Glück hast, erfolgt die Änderung und dann kann - übrige Voraussetzungen unbestritten - die Vorsteuer abgezogen werden.
Andere Variante:
Wenn deine Frau selbst Unternehmerin ist und vorsteuerabzugsberechtigt, kann sie dir die Dinger verkaufen. Dann wäre die Vorsteuer auch gerettet.
Abseits dessen sind es jedoch trotzdem Betriebsausgaben, denn das Einkommensteuergesetz verlangt anders als das Umsatzsteuergesetz keine Rechnungen, also auch keine Formalien.
Wieso eigentlich "Gewerbe"?
Na sicher könnte da auch ein Gewerbe sein. Wer soll das denn beurteilen von hier aus?
Nur ungeprüft würde ich hier nicht von einem Gewerbe ausgehen, das ist alles.
Ein Gewerbe könnte ich mir schon vorstellen.
Nämlich dann, wenn er nicht nur eigene Werke an die Frau bringt.