Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?
Hallo zusammen,
ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.
Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.
Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.
Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?
Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.
Nachtrag: Ich habe gerade mit dem Gewerbeamt telefoniert. Diese sagten mir das da wohl was bei der Übertragung oder beim bearbeiten bei der Kreisverwaltung schief gelaufen ist. Die Sachberarbeiterin setzt sich mit der Kreisverwaltung auseinander und klärt das mit dieser.
2 Antworten
Welche Auswirkung hat das denn konkret? Bist du dadurch irgendwie belastet?
Falls nicht, könnte es dir doch egal sein.
Ich denke, du bietest Immobilienvermittlung gar nicht an? Wozu brauchst du da eine Lizenz?
Das Problem war das nach der Gewerbeannmeldung automatisiert die Anmelde Daten an andere Behörden übermittelt werden. Bei der Übermittlung an die Jreisverwaltung ist irgendetwas schief gelaufen und es wurde die 2. Seite einer anderen Anmdelung übertragen auf der ein Gewerbe mit der Tätigkeit in der "immobilienvermittlung" stand. Deshalb ging die Kreisverwaltung davon aus das ich Immobilienvermittel und verlangte von mir das ich eine Lizenz anmelde. Ich konnte das aber inzwischen mit dem Gewerbeamt klären. Die setzen sich nun mit der Kreisverwaltung in Verbindung und Stellen klar das ein Fehler unterlaufen ist.
Ich hätte vlt eine Lösung, aber dann wäre zusätzlich noch ein anderes Amt im Spiel.
Aber man kann ja nicht auf Einsicht bei Ämtern hoffen, bei denen dann wohl auch nicht.
Sorry.
Ich wollte dir keinesfalls mit der Formulierung auf die Füße treten. Tut mir leid wenn die Formulierung etwas passiv aggressiv rüber kam. Ich habe mich da in meiner Sorge wohl zu einer etwas Emotionalen Aussage hinreißen lassen. Ist mir in dem Moment gar nicht aufgefallen. Ich habe das in der Fragestellung korrigiert. Ich würde mich sehr freuen wenn du deine Lösung schilderst.
Viele Grüße
Hallo Enno, da man für die Immobilienvermittlung eine Lizenz braucht könnte das Bußgelder nach sich ziehen