Midijob als Selbständiger: Steuerklasse 5 lohnsteuerfrei?
Auf der Website https://www.arbeitsrechte.de/midijob/ steht folgendes:
Arbeitnehmer, die in den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 sind, müssen im Midijob auch keine Lohnsteuer zahlen.
Dies gilt nicht, wenn Sie sich in Steuerklasse 5 oder 6 befinden.
[...]
Anders verhält es sich, wenn Sie als selbstständige oder freiberufliche Person nebenbei einen Midijob ausüben. Dann können für diesen auch die Steuerklassen 1 bis 5 gelten.
Verstehe ich es richtig, dass man als Selbständiger einen Midijob bis 1300 Euro ausüben kann und auch, wenn man in Steuerklasse 5 ist, keine Lohnsteuer abführen muss?
Wie setze ich dies um / melde dies an?
Danke für Ihre Hilfe!
1 Antwort
Das ist doch Unsinn. Der Lohnsteuerabzug gemäss Steuerklasse hängt sicherlich nicht von sonstigen Tätigkeiten ab.
Davon abgesehen musst Du eine Steuererklärung abgeben und wirst dann vermutlich nachzahlen müssen.