was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?


10.05.2020, 02:34

Ist eine Dumme Frage, da das ja jeder sagen kann, aber was wenn ich was übersehen habe in sachen Steuer etc. mit Fiverr, gibt es heftige Konsequenzen für mich?Ich mein ich wusste ja noch nicht einmal was von all den, da ich nur geguckt hab "mit Fiverr nebenbei verdienen" und keins davon hat was von all diesen Sachen erwähnt.Also weiß ich um ehrlich zu sein nicht wonach ich suchen sollte / was ich brauche.

Auch UST-Nummer wusste ich nicht, nur nachdem ich die ganze Zeit mich über Gewerbe informiert hab, hab ich kurz was davon gelesen. Jetzt hab ich es auf der liste, aber ich kann ja nicht wissen was ich noch brauche.

1 Antwort

Erstmal entspannen.

  1. Ja wie es aussieht ist es freier Beruf, Du verkaufst nur eigene Zeichnungen.
  2. Somit keine Gewerbeanmeldung.
  3. Da Du vermutlich nur an Privatpersonen verkaufst, ist die "kleinunternehmerregelung" § 19 UStG für Dich richtig.
  4. Da Deine Kosten abzuziehen sind und Du nicht viel machst, könntest Du mit wenig Steuer wegkommen. 410,- Euro sind frei, bis 820,- Euro greift der Härteausgleich.
  5. Die 9.408,- Euro sind schon bei Deinem Gehalt angerechnet.
  6. Da Du Kleinunternehmer bist, musst Du keine Rechnung mit Angabe der Steuernummer ausstellen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BAMB00 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 15:46

Danke vielmals für die Antworten!
Ich bin beim Thema Gewerbeanmeldung jedoch immernoch ein bisschen verwirrt, da es im Netz viele sagen, dass man Gewerbeanmeldung so oder so beantragen muss, wenn man die Absicht hat auch Geld zu verdienen. Egal aus welchem Grund.

Tut mir leid falls ich das jetzt so frage, aber was heißt jetzt "mit wenig Steuer wegkommen"?
wenn ich im Monat unter 410 EUR mit meinen Fiverr verdienst bleibe, müsste ich doch gar keine Steuern zahlen oder?

Also reicht es im endeffekt aus, Gewerbeanmeldung zu haben (oder nicht)
und unterm Steuerfreibetrag zu bleiben?
Und die komplette summe die ich von Fiverr für 2020 bekommen habe beir der Steuererklärung mit angebe?

Außerdem, müsste ich nicht eine UST-Nummer beantragen, da mehrere meiner Käufer (optimistisch betrachtet) auch außerhalb der EU kaufen, und damit würde ich dann ja ins Ausland verkaufen.

wfwbinder  10.05.2020, 16:15
@BAMB00
wenn ich im Monat unter 410 EUR mit meinen Fiverr verdienst bleibe, müsste ich doch gar keine Steuern zahlen oder?

Und wo steht das? Eine selbständige Tätigkeit ist kein Minijob udn auch der ist nicht Abgabenfrei, sondern die zahlt mit 32 % pauschal der Arbeitgeber.

 da es im Netz viele sagen, dass man Gewerbeanmeldung so oder so beantragen muss, wenn man die Absicht hat auch Geld zu verdienen.

Na gut, dann melde ein Gewerbe an, wenn Du einem namenlosen im Internet mehr vertraust als Jemandem der seit 48 Jahren sein Geld mit Steuerberatung verdient.

Und die komplette summe die ich von Fiverr für 2020 bekommen habe beir der Steuererklärung mit angebe?

Und warum willst Du Deine Kosten nicht abziehen, um die Steuer zu vermindern, oder steuerfrei zu bleiben?

Außerdem, müsste ich nicht eine UST-Nummer beantragen, da mehrere meiner Käufer (optimistisch betrachtet) auch außerhalb der EU kaufen, und damit würde ich dann ja ins Ausland verkaufen.

Du brauchst keine USt-ID, um ein Paket mit Deinen Kunstwerken ins Ausland zu verkaufen. Die Steuer ist bei einem Export sowieso das Problem des Empfängers.

BAMB00 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 19:29
@wfwbinder

Tut mir leid,Ich wollte Ihre Erfahrung jetzt nicht in Frage stellen, war halt nur ein bisschen verwirrt.

Muss ich denn die Kleinunternehmerregelung irgendwo beantragen?

Und wenn ich dann unter 410 EUR montalich bleibe, muss ich dann wirklich nichts angeben? (Steuererklärung etc.)

So wie ich das jetzt verstanden habe (schuldigung falls ich es einfach nicht 100% begreife), ist dass ich garnichts angeben / beantragen muss wenn ich dadrunter bleibe. Wäre das richtig?

wfwbinder  10.05.2020, 20:40
@BAMB00
Und wenn ich dann unter 410 EUR montalich bleibe, muss ich dann wirklich nichts angeben? 

410,- Pro Jahr. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Beträge werden jährlich angegeben.

Bei Unter 410,- Euro Nebeneinkünfte pro Jahr, muss man keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Aber wegen der unternehmerischen Tätigkeit eine Umsatzsteuererklärung, auch wenn ein Kleinunternehmer nur die erste Seite ausfüllen muss.

Die Kleinunternehmerregelung ist für Kleinunternehmer das normale, also kein Antrag.