Grundfreibetrag bei Kleingewerbe?


22.04.2020, 23:39

Frage 5: Macht es mehr Sinn, an Stelle von meiner Frau, ich mit meinem Name Gewerbe anmelde, da ich Steuerklasse 3 habe?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Der Grundfreibetrag ist 2020 9.408,- Euro.
  2. Die Umsatzsteuer bemisst sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Umsatz (Einnahmen) deshalb heißt sie Umsatzsteuer und nicht Einkommensteuer. Wer über 22.000,- Einnahmen erzielt, muss ab dem Folgejahr Umsatzsteuer zahlen.
  3. Ihr Einkommen kommt zu Deinem dazu, also sobald sie Gewinn macht, müsst Ihr Einkommensteuer nachzahlen.
  4. Ab 5.460,- Euro Jahresgewinn (455,- monatlich im Durchschnitt).
  5. Die Steuerklasse ist nur für die Berechnung der monatlichen Lohnsteuer. die tatsächliche Steuer wird immer mit der Einkommensteuererklärung berechnet. Wenn Du das Gewerbe anmeldest, erledigt nur das Problem der Krankenversicherungsbeiträge, steuerlich ändert sich nichts.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ardayt 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 13:27

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

5. Betrug lohnt sich immer, solange man nicht erwischt wird

4. Familienversicherung bis 455,-€ Gewinn möglich.

2. Ab 22.000,€ zur Zeit.

1. Der Grundfreibetrag für 2019 betrug .9.168,-€.

3. Bei Einzelveranlagung ab einem zvE von 9.408,-€ p.a.

Bei Zusammenveranlagung evtl. gemäss Grenzsteuersatz.


ardayt 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 00:28

Hallo Andri,
vielen Dank erstmal. Ich habe nicht gemeint, dass ich Betrug machen möchte oder werde. Ich meine, wenn ich die Gewerbe anmelde, macht es mehr Sinn wegen der Steuerklasse 3? Das war meine Frage..
Und ja, wir haben Zusammenveranlagung. Das heißt, diese Beträge bei den Fragen 1 und 3 müssen wir immer zusammen berechnen, oder?