Schenkungssteuer beim nachrangigen Nießbrauch?
Mein Mann will unserem Sohn eine Wohnung schenken, mit folgenden Bedingengung:
- Lebenslanger Nießbrauch für meinen Mann
- Nachrangiger Nießbrauch für mich bis zum Renteneintritt nach seinem Tod
Muss ich für den nachrangigen Nießbrauch Schenkungssteuer zahlen?
1 Antwort
Schicke Deinen Ehemann erstmal zu seinem Steuerberater, um sich Rat zu holen. So wäre die Regelung einfach nur nachteilig für Euren Sohn.
Im Übrigen ist es eine Schenkung unter Auflagen und für Dich fällt keine Schenkungssteuer an.
Steuerberater war doch das Stichwort; hier geht es beispielsweise um die AfA und um das Optimieren von Steuerfreibeträgen. Ich würde da beispielsweise den Verkauf gegen eine Leibrente vorziehen.
Das die Wohnung vermietet ist, stand nicht im Sachverhalt. Da es hier zu über 90 % um selbstbewohnte Wohnungen, oder Häuser geht, hatte ich das fehlerhaft auch hier vorausgesetzt.
Bei selbstbewohnten Wohnungen ist das Wohnrecht besser.
Wen es sich um ein vermietetes Objekt handelt, ist es etwas anders.
Allerdings ist zu beachten, Dein Mann/Ihr beide verliert das Recht auf die Abschreibung an der Wohnung, obwohl sich also nichts ändert, müsst ihr in Zukunft mehr Steuern zahlen.
Gleichzeitig hat Euer Sohn kein Recht auf die Abschreibung, weil er ja nicht die Einkommensquelle hat.
Der Familie geht komplett die Abschreibung auf das Objekt verloren.
Daher würde ich trotzdem mit dem Berater nach einer anderen Lösung suchen. z. B. könnte ja Euer Sohn die Wohnung gegen eine lebenslängliche Rente übernehmen. Nur mal als Idee. Ein Kollege von mir kann das mit Euch durchrechnen.
Hallo Snooopy155, als ich meinen letzten Kommentar schrieb hatte ich nicht gesehen, dass Du schon das Gleiche empfohlen hattest. Wir sind uns also wieder mal einig.
Hallo wfwbinder,
vielen Dank für Deine Antwort!
Mein Mann lebt zur Zeit von der Mieteinnahme der Wohnung und es sollte bis zu seinem Tod so bleiben.
Könntest Du bitte näher den Nachteil für unseren Sohn erläutern? Aus meiner Sicht ist ein Nachteil, dass er erst über die Wohnung nach dem Tod meines Mannes und nach meinem Rentenantritt verfügen kann.
Ansonsten spart er Schenkungssteuer weil der Wert der Wohnung durch den Nießbrauch wesentlich reduziert wird.