Wo ALG 2 angeben bei Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung?
Hallo zusammen!
Ich wollte eine selbstständige Nebentätigkeit anmelden und sitze nun am Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Zur Zeit bin ich arbeitslos und beziehe ALG 2. Muss ich dies unter "3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen - Voraussichtliche Einkünfte aus" angeben? Und wenn ja unter welchem Punkt? Sonstige Einkünfte?
Falls ich doch in der nächsten Zeit einen Job in Festanstellung finden sollte, (dann hätte ich ja "(Voraussichtliche) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit") kann ich meine Angabe noch nachträglich ändern bzw. muss ich diese Änderung dem Finanzamt melden?
Und wie konkret müssen die Schätzungen zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit und den Umsätzen sein? Ich wollte die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen, da ich sowieso nicht damit rechne über die 17.500€ zu kommen. Auch wegen Corona ist die Auftragslage in meinem Bereich sehr dünn. Daher fällt es mir etwas schwer einzuschätzen, was ich da eintragen soll.
Danke im voraus!
2 Antworten
ALG II musst Du nicht angeben, denn es ist steuerfrei und unterliegt (anders als ALG I) nicht dem Progressionsvorbehalt.
Wenn Du eine Anstellung findest würde die ja dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Das kann zwar Auswirkungen haben, aber da kannst Du schon auf da nächste Jahr und die Einkommensteuererklärung warten.
ALG 2 ist kein Einkommen, welches dem Finanzamt gemeldet werden muß