Was muss man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland beachten?
Hallo liebe Community,
ich wollte fragen, was man bei einem Privatdarlehen aus dem Ausland (in diesem Fall Türkei) hinsichtlich des Transfers der Summe sowie den steuerrechtlichen Aspekten zu beachten hat. In diesem Fall geht es um ein Darlehen zum Kauf einer Immobilie.
Gerade im Bezug auf die Türkei wurden bereits einige ähnliche Fragen gestellt. Bei mir stellen sich bezüglich der folgenden Punkte noch Fragezeichen.
- Wenn im Darlehensvertrag keine Zinsen oder keine genaue Vertragslaufzeit angegeben wird, würde das FA entweder die gesamte Darlehenssumme oder die ersparten Zinsen als eine Schenkung einordnen. In meinem Fall, möchte mir mein Onkel ein Darlehen gewähren, was bei einer Einordnung als Schenkung zu einem Freibetrag von nur 20.000 € und einer Restbesteuerung von 30 % führen würde. Wie müsste also der Vertrag im Bezug auf Zinsen und Laufzeit gestaltet sein? Bietet in diesem Fall eine notarielle Beurkundung irgendwelche Vorteile? Zu dem käme in meine Fall noch hinzu, dass ich mit der Ratenzahlung vertraglich erst nach einigen Jahren anfängen wollen würde, da ich noch studiere und selbst im Falle des Verzugs a) mein Onkel mit mir nicht allzu streng wäre und b) meine Eltern nach dem Vertrag bürgen würden.
- Wie sehen die ganzen weiteren Aspekte aus, die man beim Transfer einer Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich beachten muss. Es gibt zum Beispiel die Meldepflicht nach AWG und AWV an die Bundesbank bei einer Auslandsüberweisung ab 12.500 €. Muss bzw. sollte man ebenfalls der eigenen Bank vor Durchführung der Transaktion den Geldeingang ankündigen?
- Innerhalb welcher Erklärungen teilt man dem Finanzamt mit, dass man ein Privatdarlehen erhalten hat bzw. gibt es eine derartige Pflicht/Ablauf überhaupt?
- Müsste man der eigenen Bank im Voraus eine Auskunft über die Mittelherkunft geben und wenn ja, was gehört alles dazu (Darlehensvertrag ausreichend oder darüber hinaus Bilanzen, Kontoauszüge etc. vom Darlehensgeber)?
- Wie sieht es steuerrechtlich im Falle eines möglichen Verzuges oder einer Vertragsänderung aus? Zivilrechtlich wäre es für uns aussreichend eine Hypothek zu bestellen, um die Forderung zu besichern. Eine Rückzahlung wollten wir dann in der Praxis flexibel halten, wenn sich wirtschaftliche Umstände ändern sollten. Notfalls würden wir vertraglich die Laufzeit, die Ratenzahlung oder andere Aspekte ändern wollen. Könnte dies im Nachhinein zu einer Einordnung als Schenkung führen? Bestünde hierzu ebenfalls eine Pflicht bzw. ein Mechanismus, mit der man dem FA die Rückzahlung des Darlehens für das jeweilige Jahr darstellt/darstellen muss?
- Von wem (Steuerberater,- rechtsanwalt, Finanzberater etc.) würde man in diesem Themenbereich bei weiteren Fragen Beratung bekommen?
Vielen vielen Dank im Voraus. :-)
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
- Das beste ist man schreibt es in einem Darlehensvertrag genau so, wie es sein soll. Darlehensbetrag, welche Zinsen, ggf. wofür das Darlehen gewährt werden soll, Tilgung, wobei man auch ruhig schrieben kann, dass diese erst nach Abschluss des Studiums, spätestens am .... beginnen soll usw.
- Die Meldepflicht dient statistischen Zwecken. Da geht weder eine Meldung an das Finanzamt, noch an eine andere Instanz. die Bank über den Transfer zu informieren, ist eine gute Idee.
- Das kommt drauf an, wofür man das Geld verwendet. Wenn es zur Finanzierung des Studiums ist (also Lebenshaltungskosten) gar nicht. Beim Erwerb einer Wohnung, wird das Finanzamt von sich aus fragen, woher das Geld kommt.
- Warum? Was geht Deine Bank an, woher Dein Onkel sein Geld hat.
- Wenn eine Grundschuld zugunsten eines Onkels bestellt wird (Hypothek wäre quatsch) ist es ein ausreichendes Dokument dafür, dass es ein Darlehen ist. ZU erwägen wäre eine Eigentümer Grundschuld, die abgetreten wird. Was meinst Du was es für ein Theater geben könnte, wenn Dein Onkel (was wir natürlich nicht hoffen) stirbt und man dann von den Erben eine Löschungsbewilligung bekommen will, die hier akzeptiert wird (Erbschein aus der Türkei mit Übersetzung und Apostille, dazu die Löschungsbewilligung, mit Übersetzung und Apostille). Wenn Ihr einen Grundschuldbrief erstellen lasst und den abtretet, dann kann man ihn Dir nach Tilgung des Darlehens zurück geben und Du kannst ihn selbst löschen lassen. Thema durch.
- Am besten durch einen Kollegen von mir mit ähnlicher Ausbildung, also Steuerberater mit Jurastudium, oder gutem Wissen im Grundbuchrecht. Findest Du in jeder Stadt kann ich Dir versprechen. Allein hier im Forum haben sind wir mehrere. Eventuell ist der auch wie ich, bei der Bundesbank als "Anmelder" gelistet und kann auch das für Dich erledigen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vielen Dank für diese ausführliche Beantwortung. Kleine Nachfrage zu 5. War aus ihrer Empfehlung der Eigentümergrundschuld zu entnehmen, dass die weiteren Punkte wie Vertragsänderung und eventueller Verzug keine Faktoren für die nachträgliche Einordnung als Schenkung sind und somit eine Grundschuld ausreichend ist?