Dürfen Dienstleiter zur Verpflegung die Mehrwertsteuer für sich nutzen und einbehalten, dem Endkunden aber weiter den vollen Preis berechnen??

3 Antworten

Schlicht und ergreifend - ein Dienstleister nennt Dir seinen Gesamtpreis, denn das ! ist seine Pflicht . Ob darin nun am Ende 16 oder 19 % Mehrwertsteuer enthalten ist, ist für Dich "egal".

Heißt umgekehrt der Dienstleister muss seinen Preis nicht nach unten "korrigieren".

WElche Dienstleister?

Wir sin auch Dienstleister (Steuerberatung) und bei uns ist es wie bei Anwälten, Notaren, wir berechnen die Gebühren und schlagen die Umsatzsteuer auf.

Also wenn die Rechnungen ab 10. 07. 2020 für ein halbes Jahr automatisch geringer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Welche Preise ein Unternehmen verlangt ist dessen Entscheidung. Also auch, ob es jetzt die Preise erhöht oder senkt.

Der Kunde entscheidet dafür, wo er einkauft.


Janosch38 
Beitragsersteller
 27.06.2020, 07:10

Verstehe, in diesem Fall wird offen damit Umgegangen, Aber die Entscheidung liegt bei Kunden. So ist die Mehrwertsteuersenkung eher ein Werkzeug als eine Preisreduktion für den Endkunden. Schade das es für viele Unternehmen dann trotzdem der Endkunde ist der alles blechen muss. Aber die Entscheidung liegt dann ja bei einem selbst, welches Unternehmen man wählt.

Rat2010  27.06.2020, 09:56
@Janosch38

Stimmt. Nennt sich Markt.

Das Wesen eines jeden Marktes ist, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.

Die Händler müssen den Preis suchen, zu dem sie Gewinn machen und trotzdem ausreichend verkaufen.

Die Käufer haben als einzige Rolle, woanders zu kaufen, wenn ihnen ein Preis zu hoch oder das Angebot zu schlecht ist.

Außer dort, wo es Monopole oder (verbotene) Preisabsprachen gibt, funktioniert das recht gut.