Dürfen Dienstleiter zur Verpflegung die Mehrwertsteuer für sich nutzen und einbehalten, dem Endkunden aber weiter den vollen Preis berechnen??
Die MwSt. gilt doch für alle und muss weitergeben werden. Da können doch nicht einzelne sagen wir lassen die Preise so und kassieren die 3 Prozent. Wobei es grad viele nötig haben. Aber es geht doch darum die Gesamtsituation für die gesamte Kette zu entlasten und da gehört doch der Endverbraucher genauso dazu.
3 Antworten
Schlicht und ergreifend - ein Dienstleister nennt Dir seinen Gesamtpreis, denn das ! ist seine Pflicht . Ob darin nun am Ende 16 oder 19 % Mehrwertsteuer enthalten ist, ist für Dich "egal".
Heißt umgekehrt der Dienstleister muss seinen Preis nicht nach unten "korrigieren".
WElche Dienstleister?
Wir sin auch Dienstleister (Steuerberatung) und bei uns ist es wie bei Anwälten, Notaren, wir berechnen die Gebühren und schlagen die Umsatzsteuer auf.
Also wenn die Rechnungen ab 10. 07. 2020 für ein halbes Jahr automatisch geringer.
Welche Preise ein Unternehmen verlangt ist dessen Entscheidung. Also auch, ob es jetzt die Preise erhöht oder senkt.
Der Kunde entscheidet dafür, wo er einkauft.
Stimmt. Nennt sich Markt.
Das Wesen eines jeden Marktes ist, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
Die Händler müssen den Preis suchen, zu dem sie Gewinn machen und trotzdem ausreichend verkaufen.
Die Käufer haben als einzige Rolle, woanders zu kaufen, wenn ihnen ein Preis zu hoch oder das Angebot zu schlecht ist.
Außer dort, wo es Monopole oder (verbotene) Preisabsprachen gibt, funktioniert das recht gut.
Verstehe, in diesem Fall wird offen damit Umgegangen, Aber die Entscheidung liegt bei Kunden. So ist die Mehrwertsteuersenkung eher ein Werkzeug als eine Preisreduktion für den Endkunden. Schade das es für viele Unternehmen dann trotzdem der Endkunde ist der alles blechen muss. Aber die Entscheidung liegt dann ja bei einem selbst, welches Unternehmen man wählt.