Fällt Spekulationssteuer bei ETW-Verkauf an, wenn die Kinder darin wohnen?
Leider finde ich nichts im Internet darüber und möchte mein Anliegen deshalb mal hier stellen. Fällt Spekulationssteuer beim ETW-Verkauf an, wenn die Kinder darin wohnen? Habe eine ETW für die Kinder meines Mannes aus erster Ehe finanziert und sie nun gewinnbringend nach 5 Jahren verkauft. Die Kinder sind teilweise immer noch kindergeldberechtigt, mussten aber für die Miete aufkommen (bei der Steuer wurden die Mieteinnahmen auch immer berücksichtigt, wenn auch jährlich mit Verlusten). Mein Mann verbrachte fast jedes Wochenende bei den Kindern, hat also am Wochenende die Wohnung mitgenutzt. Bevor er zu mir gezogen ist, hat er auch dort gewohnt (aber nur ca. ein 3/4 Jahr).Wie sieht es in diesem Fall mit der Spekulationssteuer aus? Wird diese fällig? Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
2 Antworten
Spekulationssteuer gibt es nicht, @Impact hat völlig Recht. Gebe mal "Spekulationssteuergesetz" bei Google ein, Du wirst so ein Gesetz nicht finden.
Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen aber unter Umständen gem. § 23 EStG der Einkommensteuer.
Zur Frage, ob dieser Verkauf bei Dir einkommensteuerpflichtig ist, oder nicht, sagt die Fachliteratur:
Ein privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich einer an ein Kind unentgeltlich überlassenen Wohnung ist nur dann steuerfrei, wenn die Wohnung während der gesamten maßgeblichen Zeiträume an ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind überlassen wurde.
Wie ich es sehe, hast Du beim Kauf und bei der Mietvertragsgestaltung ca. 250,- Euro Beratungsgebühr bei Deinem Steuerberater gespart und zahlst nun dafür einige tausend Euro Einkommensteuer.
Richtig, wobei das mit dem Kindergeld nicht entscheidend ist, denn es heißt ja "steuerlich zu berücksichtigendes Kind." Aus meiner Sicht entweder ein Beratungsfehler, oder eben der Fehler sich keinen Rat geholt zu haben, denn das ist eigentlich das Handwerkszeug eines jeden StB.
Kein Steuerberater ist eben teurer als ein (guter) Steuerberater.
Diese steuer gibt es nicht
Ansonsten ist der gesetzestext eindeutig.
Tut mir leid, das habe ich nicht verstanden. Eine Spekulationssteuer gibt es doch. Wird sie nun in diesem Fall fällig?
In Deutschland gibt es keine Spekulationssteuer??
Du solltest wissen, daß in Deutschland nur der Gewinn von Spekulation der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Da Du als Eigentümer nicht verwandt mit den Kindern Deines Mannes aus erster Ehe bist, ist der Sachverhalt doch eindeutig.
Es wird Spekulationssteuer genannt, ist aber korrekt einfach Einkommensteuer. Begünstigt ist die Überlassung an Kinder, für die der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag erhält, nicht die Überlassung an andere Angehörige, auch nicht an solche, denen man unterhaltsverpflichtet ist.
Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich den Gewinn also versteuern, da die Wohnung nicht kostenlos vermietet wurde und die ehem. Partnerin meines Mannes für den gemeinsamen Sohn kindergeldberecht ist und nicht wir?