Folgende Situation:

Im Jahr 2012 hat unser Vater ein 6500 qm Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus gekauft. Im November 2019 ist er verstorben und die Erbengemeinschaft, bestehend aus meiner Mutter, meiner Schwester und mir, ist jetzt neuer Eigentümer. Der Großteil des Grundstücks ist Grünland.

Nun hat die Gemeinde uns schriftlich angeboten, das Grün- in Bauland umzuwandeln (ca. 4000 qm). Aus Sicht der Stadt wären 4-5 Grundstücke für Einfamilienhäuser denkbar. Die Kosten hierfür haben selbstverständlich wir zu tragen.

Unser Plan wäre nun, diesen Prozess zu starten, Antrag auf Umwandlung in Bauerwartungsland, Bsuleitplanverfahren, Erschließung und die einzelnen Grundstücke frühestens im Jahr 2022 nach Ende der Spekulatiinsfrist zu verkaufen.

Ist dies so möglich oder verändert die Umwandlung in Bauland den "Charakter" des Grundstücks so, dass eine neue Spekulationsfrist beginnen würde? Da wir 3 Eigentümer sind, ist die Gefahr von gewerblichem Grundstücshandel aus meiner Sicht nicht gegeben. Oder wird die Eigentümergemeinschaft in diesem Fall als eine juristische Person betrachtet?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!