Kleinunternehmer oder Kleingewerbe?
Einen schönen Sonntag wünsche ich euch!
Ich bin John 32 Jahre alt, Angestellter als Fotograf und Grafikdesigner in NRW, ich verdiene bisschen wenig (unter 28.000€ Jährlich) und ich möchte mich als Kleingewerbe oder Kleinunternehmer nebenbei anmelden!
Plan:
- Was ist meine Service! - Grafik, Webdesign und Fotografie
- Das Ertragspotenzial (von 5.000€ - bis 15.000 €) für Erst Jahr
Meine Fragen:
1- Kleingewerbe oder Kleinunternehmer anmelden!?
2- Einkommensteuer wird separat oder mit mein Vollzeitarbeit Zusammen berechnet?
3- Ich weiß das gibt es zwei Möglichkeiten! entweder Rechnung mit MwSt. oder ohne MwSt. schreiben! Was empfehlt ihr mir!
4- Was schreibe ich in die Anmeldung? weil ich habe gehört wenn man was mit Wort „Design“ schreibt! dann Zahlt man was auch für KSK (Künstlersozialkasse)
Ich weiß das ich sowieso ein Steuerberater brauche! Und vielleicht das ist zu komplizierte Thema! Aber weil ich neu in Deutschland bin und mein Deutschsprache nicht so gut ist! deswegen schreiben mit euch ist viel einfacher für mich.
Vielen Dank für ihre Antwort und Hilfe im Voraus
Viele Grüße
John
2 Antworten
Krankenversichert bist Du ja über Deine Festanstellung.
Das mit der MwSt lohnt sich, wenn Du für den Betrieb Deines Gewerbes Ausgaben hast, die mit MwSt. belegt sind.
Mit Deinen Daten und mal mit 2000,- netto im Jahr an Ausgaben gerechnet ergibt das
Kannste noch mit anderen Werten durchspielen und dann entscheiden.
Wichtig !
Du kannst nicht hin und her flippen. Einmal eine Rechnung mit MwSt. geschrieben, gilt das für alle anderen Rechnungen auch und Du bist 5 Jahre daran gebunden.
1.Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, nur ein Gewerbe. Das ist aber nicht notwendig, wenn die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt wird - was bei Ihren Tätigkeiten nicht einfach zu entscheiden ist.
"Kleununternehmer" ist ausschließlich ein umsatzsteuerrechtlicher Begriff.
2. Der Gewinn (! den man aus Einnahmen und Ausgaben ermitteln muss) wird mit den Einnahmen zusammengerechnet und der Einkommensteuer zugrunde gelegt.
3. S. Antwort #1
4. Es kommt nicht darauf an, was man in die Anmeldung schreibt, sondern was man tatsächlich tut. Gerade bei Webdesignern und Fotografen kann es sich je nach Ausbildung und Tätigkeit um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handeln (https://www.google.com/amp/s/www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/11066-webdesigner-sind-sie-freiberufler-oder-gewerbetreibende.amp.html)
Ob man beitragspflichtig zur Künstlersozialkasse ist, hängt ebenfalls von der Tätigkeit ab und sollte mit der KSK abgestimmt werden. Die Auftraggeber von Webdesignern sind jedenfalls beitragspflichtig!