Eigene Beerdigungskosten zu Lebzeiten selbst bezahlt, sind die Kosten von der Steuer absetzbar?
Ich habe für mich und meine Frau die Beerdigung bereits gekauft und bezahlt.
Kann ich diese Kosten als aussergewöhnliche Belastung ansetzen?
3 Antworten
Da sprechen schon 2 Gründe gegen:
Die erforderliche Zwangsläufigkeit fehlt.
Ein Erbe müßte die Beerdigungskosten zunächst aus dem Bestand des Erbes zahlen (unter entsprechener Minderung der Erbschaftssteuer) und könnte nur bei unzureichendem Erbe eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wieso sollte es da dem Erblasser besser gehen?
Wenn du dir schon zu Lebzeiten ein großes Mausoleum errichtet, teure Erdmöbel gekauft und die Trauerzeremonie im voraus bezahlt hast, dann zählt das zu deinen Konsumausgaben und ist steuerlich nicht absetzbar.
Weil du dabei aber große Teile Deines Vermögens verbraten hast, zahlen Deine Erben auch weniger Erbschaftsteuer. Ob die sich über diese Steuerersparnis freuen?
.... zu Lebzeiten ein großes Mausoleum errichtet, teure Erdmöbel gekauft und die Trauerzeremonie im voraus bezahlt ... Konsumausgaben
:-) Sehr cool!
Nein.
Es spricht schon die Außergewöhnlichkeit dagegen:
Dass man stirbt, geht nämlich jedem so, und Außergewöhnlichkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass es etwas ist, was man im Gegensatz zur Masse der Leute aufwenden muss.