Wie beschreibe ich meine Tätigkeiten als Designerin am besten, damit mich das Finanzamt zu den Freien Berufen zählt?

2 Antworten

Wie wäre es mit "Designerin"?

Künstlerische Tätigkeit = freier Beruf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fine1993 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 11:42

Alles klar, vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Ganz Klar Du bist Freischaffender Künstler. Ist auch gerechtfertigt weil sich deine Tätigkeit auf individuelle Lösungen stützt kein Standard.


fine1993 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 11:41

Super, vielen Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort! :-)