Angaben beim Finanzamt für eine einmalige Tätigkeit, Vergütung 10.000€?
Ich bin Vollzeitbeschäftigte in einem Unternehmen. Als einmalige Nebentätigkeit werde ich als "Unternehmensberaterin", zehn Tage lang an einem Projekt eines Kunden teilnehmen. Die Vergütung hierfür liegt bei 10.000€.
Die Ansprechpartnerin beim Finanzamt hat mir (un-überraschender Weise) nicht weiter helfen können mit meiner Frage (erst hieß es, ich müsste ein Gewerbe anmelden, dann doch nicht, dann wusste sie auch nicht weiter).
Meine Frage: ich werde die 10.000€ der Firma in Rechnung stellen. Wie gehe ich damit um? Die 10.000€ als Zusatzeinkommen in meiner Steuererklärung melden? Muss ich bei einer einmaligen Tätigkeit Umsatzsteuer Zahlen?
3 Antworten
Wenn es wirklich nur als eine einmalige Sache geplant ist. Dann keine ANmeldung, sondern einfach nur bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR ausfüllen. 10.000,- Euro Einnahmen, die Kosten dagegen stellen und natürlich aus dem Betrag sicherheitshalber 4.500,- Euro für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zurück legen.
Ich würde dafür einmal eine Rechnung - logischerweise ohne Mehrwertsteuer stellen und dieses Einkommen in der Steuererklärung deklarieren.
Die Einrichtung eines Gewerbes halte ich hier ob einmaliger Tätigkeit für Überflüssig.
Ich denke da an die Anlage SO