Unbezahlten Urlaub nehmen bei 450 € Überschreitung?

1 Antwort

Wenn du nachweisen kannst, dass deinem Arbeitgeber das Problem bekannt ist, hast du nichts zu befürchten. Evtl. Nachforderungen seitens der Dt. RV bei einer Prüfung bzw. bei einer LSt.Außenprüfung muss dann der AG tragen. Also alles nochmal per Email bzw schriftlich dokumentieren/unterschreiben lassen und dann soll er machen, was er denkt.