Gewerbe rückwirkend beim Finanzamt anmelden. Sinnvoll oder Verspätungsaufschläge?
Hey Community,
ich habe mein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt zum 18.05.2020 angemeldet und den Gewerbeschein bereits erhalten. Bisher habe ich keinen Cent verdient, allerdings schon seit 2017 Rohmaterialien eingekauft. Seit 2017 habe ich 2500€ ausgegeben für Maschinen, Verbrauchsmaterialien, etc. Man kann ja drei Jahre rückwirkend Ausgaben geltend machen.
Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und in Zeile 78 wird der Beginn der Tätigkeit abgefragt (was eigentlich der 10.01.2017 wäre). Im Feld 96 wird das Datum der Gründung abgefragt, welches definitiv der 18.05.2020 ist.
Auf diversen Websites liest man jedoch, dass man dann Einkommensteuerklärungen für jedes vergangene Jahr ausfüllen muss. Da frage ich mich aber: Muss ich dafür dann nicht Verspätungsaufschläge zahlen oder entfallen die, weil es sich nur um Ausgaben (bzw. Werbungskosten) handelt?
Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben. Kann ich dann überhaupt noch eine weitere (für den nun neu gegründeten Betrieb) Steuererklärung abgegeben?
Was wäre dann eigentlich der Vorteil? Müsste ich für das aktuelle Jahr 2500€ weniger Einkommen versteuern oder kann ich sogar die 19% MwSt zurückerhalten (weil Wiederverkäufer)?
Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)
Viele Grüße aus Westfalen und herzlichen Dank im Voraus für jede Hilfe,
Dariyana
1 Antwort
- Du fragst 3 Jahre zu spät.
- Natürlich hätten die Ausgaben in die jeweiligen Jahreserklärungen gehört. Es git das Zufluss Abfluss Prinzip.
- Auf jeden Fall die Bescheide prüfen, ob sie eventuell Vorbehaltsfestsetzungen sind.
- Ein Betrieb beginnt nicht mit der Gewerbeanmeldung, sondern mit den Vorbereitungshandlungen.
Ist alles etwas Neuland für mich, diese Steuern. Aber das wird! :)
Das wundert mich, weil:
Ich habe außerdem schon Einkommensteuererklärungen für andere selbständige Arbeiten für die letzten Jahre abgegeben.
Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, das Jemand einen Betrieb gründet, ohne vorher zumindest mal ein Infogespräch bei einem Steuerberater zu führen. Das ist meist kostenlos.
Zu 2.
Ich brauche keine Gewerbeanmeldung, um die Kosten für einen Betrieb geltend zu machen.
Wenn ich morgen auf die Idee käme Baseballschläger zu produzieren und würde mir eine Drechselbank kaufen, so würde ich am Jahresende trotzdem eine Einnahmen-Ausgaben Überschuss Rechnung für den Betrieb machen, auch wenn ich mit der Drechselbank nur 10 Probestücke gemacht hätte und keines verkaufen konnte.
Danke für das Beispiel.
Wiederverkäufer war die falsche Bezeichnung (das bezieht sich im Steuerrecht ja vor allem auf Gebrauchtwaren). Damit meinte ich, Rohstoffe einzukaufen und die Produkte daraus zu verkaufen.
Davon die Umsatzsteuer abzuziehen, geht nur, wenn man sie verrechnet, wie ich gerade gelesen habe. Also die eingenommene USt mit der ausgegebenen zu verrechnen.
Ich schätze, dass das für die vergangenen Rohstoff Käufe vor Anmeldung des Gewerbes nicht mehr möglich ist. Hmm
Gerade habe ich nachgerechnet, was sich sparen ließe für 2019. Das wären nur 80€ wegen den geringen Ausgaben (330€). Eine neue Einkommensteuererklärung zu schreiben, lohnt sich dafür nicht mal.
2018 und 2017 sind dann wohl Geschichte.
Also ist nur noch 2020 interessant. Ich schreibe dann wohl Januar 2020 in Zeile 78 und verrechne wenigstens die 1000€ Ausgaben der letzten Monate.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Bisher hat der Steuerberater meines Vaters die Steuererklärungen gemacht, deshalb kenne ich nicht noch nicht so sehr damit aus. Wegen der Entfernung (500km) kommt er jedoch nicht mehr in Frage. Ich könnte einen neuen Berater suchen, dachte aber, dass das sehr teuer wird und ich mir das alles erst mal selbst anschaue.
zu 1) prinzipiell ja, aber damals war alles noch Probephase und ob die Produkte eines Tages marktreif werden, stand damals noch in den Sternen.
zu 2) Die Ausgaben damals geltend zu machen, wäre falsch gewesen, weil ich kein passendes Gewerbe hatte. Wer bspw. vermietet, benötigt keine Maschinen oder Verbrauchsmaterialien für Modellbau.
zu 3) zumindest der Bescheid für 2019 ist noch unter Vorbehalt.
zu 4) so lange man nichts verkauft / keine Umsätze damit generiert, allerdings auch nicht anmeldepflichtig. Ich hatte online immer gelesen, dass man die Ausgaben rückwirkend geltend machen kann. Wieso also voreilig ein Unternehmen anmelden, wenn man sich nicht sicher ist, ob man es überhaupt eines Tages gewerblich macht?
Ein Großteil der Ausgaben (1000€) stammt jedoch von 2020.
Wäre denn im Formular in Zeile 78 der 02.01.2020 unkompliziert? Dann könnte ich diese Ausgaben einfach in die Steuererklärung 2020 packen, oder?
Wichtig zu klären wäre ja, wie viele Steuern überhaupt für 2017-2019 zu sparen wären. Würden die Ausgaben einfach nur als Werbungskosten gelten oder lassen sich MwSt absetzen, weil ich wiederverkaufe? Der Verkauf fängt wahrscheinlich etwa nächsten Monat an. Das heißt, die Verbrauchsmaterialien von 2017/2018 ließen sich wahrscheinlich sowieso nicht von der Mehrwertsteuer befreien, oder?