Beiträge im Angelverein e.V. absetzbar?
Beiträge zum Landesangelverband (LAV) e.V. und zum Angelverein e.V. sind diese steuerlich absetzbar? Nur die Beiträge sind gemeint, nicht die Angelkarte oder Angelgenehmigung.
Der LAV ist ein gesetzlich anerkannter Naturschutzverband und ist gemeinnützig.
1 Antwort
Ja das geht.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
§ 10 b, Abs. 1 EStG:
(1) 1Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung können insgesamt bis zu
- 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
- 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
Kleiner tipp, auch ich als "alter Hase" (48 Jahre im Steuerweden, davon 41 als Steuerbevollmächtigter/Steuerberater) sehe fast immer zur Sicherheit nochmal nach. Es ändert sich laufend etwas.
Einer der Gründe, warum ich bei vielen Antworten die entsprechende Passage nenne.
Danke Master of tax. Wieder schlauer geworden. Ist auch ein Thema bei meinen Steuern - es lohnt aber kaum, wie man sieht.