Darf ich Aktien verkaufen und gleich wieder kaufen?
Hallo an alle Finanzexperten,
Aktuelles Datum: Ende Mai 2020
Ende Februar diesen Jahres kam es ja aufgrund von Corona zu einigen Turbulenzen am Aktienmarkt. Daraufhin habe ich alle meine Aktienpositionen, die im Plus standen (mehr oder weniger freiwillig) verkauft. Durch die Gewinne habe ich meinen Freistellungsauftrag von 801€ signifikant überschritten und damit natürlich ordentlich Steuern gezahlt.
Nun meine Überlegungen:
Ist es sinnvoll jetzt Positionen zu verkaufen, die weit im Minus stehen, um den Verlusttopf bei meiner Depotbank aufzufüllen, nur um weitere Positionen zu veräußern, die seit dem "Crash" wieder zu Gewinnen geführt haben - um diese Gewinne - soweit es geht, steuerfrei behalten zu können, also mit diesem Verlusttopf wieder verrechnen zu können? Die Verlustbehafteten Titel würde ich gerne sofort wieder zurückkaufen, da ich von ihnen langfristig eine gute Wertentwicklung erwarte.
Ich bin kein Trader, ich möchte nur den Freibetrag optimal ausnutzen und lege eher langfristig an.
Ein zweiter Gedanke: Wenn gegen Jahresende noch 400€ vom Pauschbetrag frei sind, darf ich dann Aktien verkaufen, die genau 400€ Gewinn generieren - und diese Titel sofort danach wieder zurück kaufen? 400€ Gewinn bedeuten ja 100€ Steuern wenn der Freibetrag verbraucht wäre - nach meinem Gedankengang aber nur 20€ Ordergebühren - müsste also kein "Draufleger" sein.
Denke ich irgendwie falsch, oder wäre das eine legitime Vorgehensweise?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Du kannst/darfst Aktien kaufen und verkaufen, welche und soviel Du willst, auch dieselben und am gleichen Tag. Das kannst Du frei entscheiden und daran ist nichts illegal.
Durch die Gewinne habe ich meinen Freistellungsauftrag von 801€ signifikant überschritten und damit natürlich ordentlich Steuern gezahlt.
Nicht ganz richtig. Dir wurden 26,375% KapESt/SolZ abgezogen. Du hast noch keine Steuern "bezahlt". Was Du letztlich "bezahlen" musst, entscheidet sich erst mit Deiner Steuererklärung für 2020.
Grundsätzlich kann man zwar so rechnen, wie Du es machst, Sinn gibt das aber nur in besonderen Einzelfällen, wenn man mögliche Gewinne/Verluste auf diese Weise verschieben möchte, weil man z.B. sicher weiß, dass man im Folgejahr seinen Freibetrag nicht ausschöpft oder dass man im Folgejahr verrechnungsfähige Gewinne/Verluste oder einen höheren/niedrigeren persönlichen Steuersatz haben wird. Das wäre dann eine einfache Rechenaufgabe.
Es ist aber eine Milchmädchenrechnung, jetzt Verluste zu künstlich zu "produzieren" und die Aktien zum "gleichen" Kurs wieder zu kaufen (das kann bei stark volatilem Kursverlauf auch schnell mal in die falsche Richtung gehen), nur um in diesem Jahr Gewinne zu reduzieren. Schließlich hast Du dann einen entsprechend reduzierten Kaufpreis und wenn Du diese "neuen" Aktien später verkaufst, einen um den identischen Betrag höheren Gewinn. Du sparst also unterm Strich gar nichts, außer Du hast einen der im vorigen Absatz genannten zusätzlichen Gründe für eine Gewinn/Verlustverschiebung.
Kann man so machen.