Auf der Website https://www.arbeitsrechte.de/midijob/ steht folgendes:

Arbeitnehmer, die in den Lohnsteuerklassen 1 bis 4 sind, müssen im Midijob auch keine Lohnsteuer zahlen.

Dies gilt nicht, wenn Sie sich in Steuerklasse 5 oder 6 befinden.

[...]

Anders verhält es sich, wenn Sie als selbstständige oder freiberufliche Person nebenbei einen Midijob ausüben. Dann können für diesen auch die Steuerklassen 1 bis 5 gelten.

Verstehe ich es richtig, dass man als Selbständiger einen Midijob bis 1300 Euro ausüben kann und auch, wenn man in Steuerklasse 5 ist, keine Lohnsteuer abführen muss?

Wie setze ich dies um / melde dies an?

Danke für Ihre Hilfe!