Ist Miete an Schuldner von Gläubiger pfändbar?
Mein Freund hat einen Schuldner, der nicht zahlt, obwohl schon ein Vollstreckungsbescheid gegen ihn vorliegt. Die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher brachte nichts. der Schuldner meint, er könne nicht zahlen, und der Gerichtsvollzieher sagt, er hat keine pfändbaren Gegenstände und dass er auch kein pfändbares Gehalt hätte. Das mag alles stimmen. Allerdings haben wir jetzt festgestellt, dass er einen Studenten aufgenommen hat, der ihm Miete zahlt. Kann die Miete gepfändet werden?
2 Antworten
Die Miete ist pfändbar. Das geht aber nicht vom Gerichtsvollzieher aus. Du musst vielmehr zum Amtsgericht gehen und dort einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dir besorgen, damit du die Miete pfänden kannst.
Aber natürlich. Er muss sich nur den Namen dieses Untermieters besorgen.
Dann läßt er dem über das Gericht (Gerichtsvollzieher) einen Pfändungs- udn Überweisungsbeschluss zukommen udn der muss eine Drittschuldnererklärung abgeben (wie hoch die Miete ist usw) udn kann dann nur noch an ihn mit schuldbefreiender Wirkung zahlen.
Zahlt er weiter an seinen Vermieter, muss er doppelt zahlen.