Folgender Sachverhalt. Ein Unternehmen vermietet 3 Wohnungen. Die Mieter sind jeweils Privatpersonen. Die Nebenkostenabrechnungen werden von einem Hausverwalter (Baugen.) übernommen.
Die NK-Abrechnung 2008 wird erst im August 2009 von der Hausverwaltung abgrechnet.
Ist das korrekt, dass am Jahresende (also 31.12.2008) die NK-Vorausszahlungen 2008, welche die Mietern geleistet haben, gegen Ertrag gebucht werden müssen, da die Abr. 2008 erst in 2009 erstellt wird ?
Wenn die Abrechnung im August 2009 von der Hausverwaltung erstellt wurde muss der Ertrag umgebucht werden?
Müssen die tatsächlich ermittelten NK der einzelnen Mieter als Aufwand gebucht werden? --> wichtig hier: bei den Wasser, Gas, Strom-Rg. wird der Anteil welches das Mietgebäude betrifft in den Aufwand des Unternehmen gebucht. Die Mwst- muss für die Kosten welches das Mietgebäude betreffen korrigiert werden und z.B. die Energieaufwendungen des Unternehmens korrigiert werden?