Kleingewerbe - getrennte Anmeldungen von Eheleuten
Ist es möglich, wenn mein Mann nebenberuglich Kleigewerbler ist (Umstatz bis 17.500), dass ich nun auch gerne Kleingewerbe anmelde, auch nebenberuflich,. Es handelt sich allerdings genau dieselbe Branche, Sortiment etc. Alles praktisch um die Kleingewerberegelung weiter in Anspruch nehmen zu können, obwohl die Umsätze schon über 17.500 Greze hinausgehen. Danke und Gruss
1 Antwort
Natürlich können Eheleute beide ein Gewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht, nur die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung) anmelden. Ggf. auch in der gleichen Branche. Wenn man aber leicht ersehen kann, das es nur ein Vehkel ist um die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer zu verdoppeln, dann geht das schief.
Also ein Laden mit zwei Kassen, ein Flohmarktstand, mit zwei Leuten usw. Das fällt unter § 42 AO (Abgabenordnung), der besagt, wenn man eine Sache nur deshalb macht, weil man eine steuerlich begünstigende Regeleung in Anspruch nehmen will, dann ist diese Sache nichtig.