Angebot des Handwerkers - Festpreis oder Kostenanschlag?
Wenn ich von einem Handwerker ein Angebot erhalte, darin die einzelnen Leistungen nach Stückzahl, Stunden und jeweiligen Preisansatz aufgeführt sind, kann ich dann von einem Festpreis bei diesem Angebotsendpreis ausgehen oder von einem Kostenanschlag, der tatsächlich auch um bis zu 20 % in der Schlussabrechnung überschritten werden kann?
2 Antworten
An seine Kosten ansätze (sTundensätze, Stückpreis) ist er gebunden, aber die Aufmasse können sich zum Abrechnungszeitpunkt schon ändern.
Bei der beschriebenen Darstellung ist das für mich keinesfalls ein Festpreisangebot, das müßte extra als solches kenntlich gemacht/bezeichnet werden.
Hinsichtlich des Kostenvoranschlages liegen lediglich die Einheitspreise (Lohnstunden separat für Meister, Geselle, Helfer und Auszubildender?) fest, aber weder sind die Mengen/Stunden noch die Positionsarten als abschließend und festliegend zu betrachten. Dies wird immer störend, wenn unvorhergesehene Mehrarbeiten nötig sind, z.B. Schuttabfuhr und -entsorgung.
Daher sind Klärungsfragen und ein bis drei Konkurrenzangebote nie verkehrt!
Nach Beauftragung solltest Du im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Handwerkerleistungen auf den gesonderten Ausweis der Materialkosten (!) achten; vom Rechnungsrest (ohne Brutto-Materialkosten) können max. 20 % abgesetzt werden. Die Rechnung muß dann aber überwiesen und nicht bar bezahlt werden