Nur mit Mehrheitsbeschluss gegen das Rauchen auf Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage?
Darf in einer Wohnungsanlage nur mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümer das Rauchen in allen gemeinschaftseigenen Räumen verboten werden?
2 Antworten
Das ist, wenn nicht in der Vereinbarung bzw. Teilungserklärung schon geregelt, tatsächlich durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu regeln. Also dieser Beschluss des Rauchverbots ist sicher wirksam.
Was steht in der Satzung zu solchen Beschlüssen? Da müßte für solche Fälle ein Passus sein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.