Ist eine Wäschespinne eine bauliche Veränderung?
Ich habe in meinem Garten eine flexible Wäschespinne, die nur bei Bedarf in ein im Boden eingelassenes Rohr gesteckt wird und einen netten neuen Nachbarn, den der Anblick der bei schönem Wetter zum Trocknen aufgehängten Wäsche stört. Er drohte mir jetzt mit einer Anzeige wegen einer „unerlaubten baulichen Veränderung“. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus, kann ich deswegen Ärger kriegen?
3 Antworten
Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen! So eine Wäschespinne ist keine bauliche Veränderung und deshalb auch erlaubt.
Ist keine Bauliche Veränderung. Wundere mich immer wieder, wie manche Leute einfach so viel Zeit investieren um sich für die Belange und Vorhaben der Nachbarn zu interessieren.
Die bauliche Veränderung kenne ich im Wohnungseigentumsgesetz. Dort darf nämlich laut dessen § 22 eine bauliche Veränderung nur vorgenommen werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Aber dabei geht es nur um auf Dauer angelegte Eingriffe in das gemeinschaftliche Eigentum, das in deinem Fall bei der Wäschespinne nicht vorliegt. Daher wird bei den entsprechenden Bauordnungen ebenfalls mit Sicherheit keine bauliche Veränderung vorliegen, so dass du keine Genehmigung brauchst. Du kannst mit deinem Eigentum insofern verfahren wie du willst.