Darf ein Fliesenleger Trennscheiben+ Schleifscheiben berechnen, wenn Stundenlohn vereinbart ist?
Im aktuellen Fall wurde ein Fliesenleger mit der Reperatur eines Wohnzimmerbodens beauftragt. Für die Abrechnung der Arbeiten wurde Stundenlohn vereinbart. Ausserdem wurde vereinbart, dass der Auftraggeber die Kosten für das Material (Fliesenkleber etc.) bezahlt. Nun berechnet der Auftragnehmer zusätzlich noch Kosten für Diamanttrennscheiben und Diamanttrennblätter (Verbrauchmaterial). Muss das Verbrauchsmaterial bezahlt werden?
2 Antworten
Wenn Materialersatz vereinbart wurde, dann denke ich, dass er auch die Trennscheibe ansetzen darf.
Ist so eine SacheDie Trennscheiben könnte man in einer Betriblichen Kalkulation, wo sie Im Einkauf als Betriebsbedarf gebucht sind, wohl solwohl bei den Matrialgeminkosten, wie auch bei den Lohngemeinkosten unterbringen.
Ich würde es mal davon abhängig machen, ob die Kosten wesentlich waren.
Ausserdem, wurden wirklich mehrere solcher Scheiben verbraucht?
Ja! Natürlich gehören Verbrauchsmaterialien, wie Kleber und Trennscheiben, mit zur Rechnung.
Aber (mehrere? üblicherweise relativ standfeste?) Diamanttrennscheiben für eine Reparatur (wieviel qm)? Das klingt suspekt, so daß ich mich bei der Handwerkskammer erkundigen würde, wenn dieser Posten mehr als ca. € 40 ausmachen sollte.