Verlegung von Demenzkranken in anderes Pflegeheim?
Eine Freundin hat, um ihrer demenzkranken Mutter die beste Bereuung zu bieten, sie in ein auf Demenzkranke spezialisiertes Pflegeheim gegeben. Ihrem Bruder, der für die Pflege mit bezahlen muss, schienen die Kosten zu hoch. Kann er allein die Mutter in ein günstigeres Heim verlegen?
5 Antworten
Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem Fall entschieden, dass nur aus Kostengründen einer demenzkranken Person ein Umzug aus einer gewohnten Umgebung nicht zumutbar sei.
Grundsätzlich entscheidet derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, allerdings ist auch die Zumutbarkeit eines Umzuges zu prüfen, gegebenenfalls eine Einzelfallentscheidung
In diesem Fall, wenn die Mutter nicht mehr selbst entscheiden kann, muss nach einer Betreuungsvollmacht entschieden, oder sogar von einem gericht ein betreuer bestellt. Dieser entscheidet.
Wenn der Finanzier(Bruder) diese Vollmachten hat, kann er über den Aufenthaltsort bestimmen, ansonsten nicht.
Aber auch die Freundin braucht für ihre Entscheidung diese Rechte. Wenn das alles nicht vorliegt, könnte die Angelegenheit von einem Vormundschaftsrichter im Streitfall entschieden werden.
Hoi, veranlassen kann er es zwar nicht, wegen fehlender Vollmacht, aber die Zahlungen verweigern mit der Begründung, dass Inanspruch-Genommene nicht nach Belieben, sondern nur nach Notwendigkeit in Beschlag genommen werden dürfen. Gerade wenn keine Heimalternativen vor der Einweisung geprüft wurden oder der Zu Zahlende nicht beteiligt war. Man kann auch von keiner gewohnten Umgebung sprechen, wenn jemand erst neu in ein Heim gekommen ist. Gerade Betreuer scheren sich meist nicht um die Situation der Verwandten oder haben wohl Spass daran, sie zu belasten. Gerne erfolgen Einweisungen in besonders teure staatliche Heime (z.b. LWL Heime) deren Kosten schnell doppelt so hoch sind wie alternative private Heime. Diese Einseitigkeit, mit der staatlich eingesetzte Betreuer die teuren staatlichen Heime bevorzugen grenzt schon an Korruption. Nur durch Zahlungsverweigerung kann man sich dagegen wehren, indem man es auf einen Gerichtsprozess ankommen laesst. Dort kann man ein neutrales Gutachten einfordern, ob eine Unterbringung in einem anderen Heim nicht möglich ist. Der Gutachter ist ein Arzt, der nichts mit dem aktuellen Heim zu tun haben darf, ideal aus einem anderen Bundesland. In seinem Buch über Elternunterhalt empfiehlt Joern Haus sogar, günstige Heime aus dem Ausland vorzuschlagen, da eine schwer demente Person von ihrer Umgebung diesen Unterschied kaum noch mitbekommen kann. Heime in Polen oder anderen EU-Laendern genügen europäischen Menschenrechtsgrundsaetzen und sind aber oft wesentlich günstiger.
In der Politik heißt es ja "wer zahlt, schafft an", aber hier wird es nicht so sein. Wenn die Mutter demenzkrank ist, wird sie sicher einen Betreuer haben und wenn bei dem in der Bestallungsurkunde drinsteht, daß er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dame hat, dann bestimmt der Betreuer in welchem Heim die Dame versorgt wird.