Was bedeutet die Wohlverhalts-Periode bei der privaten Insolvenz?
Was bedeutet das? Wann beginnt sie und wie hat man sich zu verhalten? Kennt sich jemand aus?
3 Antworten
Die Wohlverhalts-Periode beginnt nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens. In diesem Zeitraum müssen folgende Pflichten von dem Schuldner erfüllt werden: 1. Alle Einkünfte müssen offen gelegt werden 2. Der pfändbare Teil des Einkommens muss an den Treuhänder abgeführt werden 3. Zahlungen müssen ausschließlich an den Treuhänder geleistet werden, ohne einen Gläubiger zu bevorzugen 4. Jeder Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel muss dem Treuhänder und dem Gericht mitgeteilt werden 5. Im Fall von Arbeitslosigkeit muss der Schuldner jede zumutbare Arbeit annehmen 6. Ererbtes Vermögen muss zu 50 Prozent an den Treuhänder abgeführt werden
Wird einer der vorgenannten Pflichten von dem Schuldner verletzt, kann auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuld-Befreiung verweigert werden. Die Restschuld-Befreiung kann weiterhin verweigert werden, wenn in diesem Zeitraum eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenz-Straftat erfolgt.
Das sind die 6 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens.
In der Zeit muss man alles was man über den pfändungsfreien betrg verdient, an den Insolvenzverwalter abführen, der es auf die Gläubiger verteilt.
Ist, oder wird man arbeitslos, muss man sich um neue Arbeit bemühen (verschärft). Auch nebenjobs müssen gemeldet werden.
Ein Fehlverhalten kann zum versagen der Restschuldbefreiung führen.
Wichtig ist, dass man in dieser Phase wirklich alles seinem Treuhänder mitteilt und mit ihm Kontakt hält, damit ja alles richtig läuft. Mit der Insolvenzverordnung ist nicht zu spassen.