Begründet Bierbezugspflicht im Pachtvertrag ein eigenes Recht der Brauerei?
Es sollen Räume zum Gaststättenbetrieb gepachtet werden. Wenn dabei im Pachtvertrag der Verpächter unter einem Punkt auch die Bierbezugsverpflichtung des Pächters bei einer bestimmten Brauerei X mitaufgenommen und der Pächter auch diesen Passus mit seiner Unterschrift versiegelt hat, hat dann die Brauerei X ein eigenständige Forderung gegenüber dem Pächter erhalten, so auf Abnahme und Bezahlung ihrer Getränke?
1 Antwort
Das ist tstsächlich so, das sind brauereigebundene Gaststätten. Daher sollte man die auch nur mit großer Vorsicht pachten.
Es geht hier eben nicht nur um Räume (also eine reine Raummiet), sondern um die verpachtung eines Betribes, mit Inventar und mit bestehenden Lieferverträgen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.