Gewohnheitsrecht? Vertrag Sportstudio
hallo, seit 27 Monaten bin ich mitglied eines sportstudios und nutze dort auch das solarium. meines wissens nach war es bestandteil meines vertrages. vor 2 monaten wurde ich angesprochen, daß dies ja gar nicht in meinem vertrag enthalten sei!!! 2 ganze jahre krähte kein hahn danach. nun soll ich mehr bezahlen, was ich natürlich ablehne, schließlich liegt der fehler nicht auf meiner seite, muß mir auch eine mitarbeiterin grundsätzlich mit einer chipkarte den zugang freigeben. gibt es hier eine rechtsprechung? wer weiß rat? danke
3 Antworten
hatte auch mal den Fall, dass ich dachte, es wären Zusatzleistungen in meinem Fitnessvertrag, die Werbung die dafür gemacht worden ist, hat auch manchmal kleingedrucktes, und da stand das auch dort, dass gewissen Zusatzleistungen kostenpflichtig sind und nicht im regulären Fitnessvertrag drin sind.
Vertrag ist Vertrag. Wenn die Nutzung des Solariums nicht in deinem Vetrag steht, kannst du diese auch nicht nutzen.
Wenn das in der Vergangenheit nicht aufgefallen ist, spricht das nicht gerade für das Unternehmen, aber ein Rechz ist daraus nicht abzuleiten.
Gewohnheitsrecht liegt hier nicht vor. Die juristischen Einzelheiten erspare ich dir. Wenn in dem Vertrag die Saunanutzung nicht eingeschlossen ist, so hast du auch keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung. Vielmehr kannst du dich glücklich schätzen die letzten zwei Jahre kostenlos in den Genuss der Sauna gekommen zu sein.