Recht: Kann ich Mobilfunkanbieter wegen Schadensersatz verklagen, weil er Stick gesperrt hat?
Noch eine Frage zum Recht: der Mobilfunkanbieter debitel hat nun meinen Stick gesperrt, bis ich die horrenden Österreichgebühren für die Internetnutzung zahle. Bin nun wieder Daheim in D, kann den Stick nicht nutzen, obwohl ich die monatlichen Gebühren (für Deutschland) immer pünktlich gezahlt habe, auch die Mai-Gebühren werden mir sicher voll belastet. Kann ich daher debitel auf Schadensersatz verklagen oder zumindest die Gebühren für Mai nicht zahlen? Es kann doch nicht sein, daß ich brav die Gebühren zahle und der Anbieter seine Leistung NICHT erbringt!
2 Antworten
Ich würde es darauf ankommen lassen und denen hohe Schadensersatzforderungen in Aussicht stellen, falls sie dich weiter blockieren und schikanieren, aber auch sofort abmahnen und nach Ablauf der Frist die in der Abmahnung angedrohte fristlose Kündigung tatsächlich ausprechen. Denn sie geben dir ja keinerlei Kredit, will heißen, dass du ihnen nicht vertrauenswürdig bist, die Rechnung zu zahlen. Daher verdienen sie ebenfalls keinerlei Vertrauen mehr. Dieses ist unwiderbringlich zerstört und daher gleich deshalb eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Leider Nein, die haben das recht zu sperren, nach den von Dir unterzeichneten AGB.
Evtl. noch kurz versuchen eine Ratenvereinbarung zu machen, aber vermutlich werden die leider nciht drauf eingehen. Diese Gebühren in "A" mußten die aber auch verauslagen.