Blechschaden an PKW wegen Parkens auf dem Gehweg durch radfahrendes Kind
ein Bekannter hatte seinen PKW auf einem Gehweg geparkt (ich weiss: das sollte man nicht) und ein Kind fuhr mit seinem Fahrrad daran vorbei und hat das Auto gestreift. Dabei sind einige Kratzer entstanden.
Die Eltern des Kindes weigern sich nun, den Schaden zu übernehmen. Wer trägt den Schaden?
2 Antworten
die frgae wurde schon mal hier beantwortet:
Ist ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt und wird dann von einem Kind beschädigt, ist der Autofahrer grundsätzlich schuld und muss für den entstandenen Sachschaden selbst aufkommen. Falschparker haften selbst für Schäden am Auto
Wenn ein Falschparker den Verkehrsraum von Kindern auf dem Bürgersteig einschränkt, haftet er für eventuelle Schäden selbst Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit wurde die Klage eines Falschparkers gegen die Eltern des Kindes abgewiesen. Er muss den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 331 C 5627/09).
Keine Aufsichtspflicht
Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Sie müssten in einem solchen Fall ihr Kind nicht einmal zum Absteigen auffordern, heißt es in dem Urteil. Denn die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Wagens hätten in erster Linie die Autofahrer und nicht die Passanten zu tragen.
Fahrrad: Umweltfreundlich auf zwei Rädern Der Kläger hatte seinen Wagen im Juli 2008 dreist auf dem Gehweg geparkt, sodass nur noch ein Zwischenraum von einem Meter bestehen blieb. Ein siebenjähriger Bub auf dem Fahrrad verlor beim Vorbeifahren das Gleichgewicht und stieß an die Stoßstange des Wagens. Diese und der Spoiler wurden dabei beschädigt. Der Autobesitzer wollte den Schaden von den Eltern des Kindes ersetzt bekommen. Als diese sich weigerten, reichte der Falschparker seine Klage ein.
urteil + artikel unter:http://www.focus.de/auto/ratgeber/gerichtsurteil-falschparker-zahlen-schaden-selbstaid444064.html
Wie Albwolf schon richtig sagt, bis 7 keine Chance. von 7-12 schlechte Chancen, darüber würde es vor Gericht zu einem Vergleich kommen, weil Mitschuld wegens des parkens auf dem Gehweg abgewogen zum nicht erlaubten fahren auf dem Gehweg, weil Schadenersatz ja immer eine unerlaubte Handlung/Fahrlässigkeit vorausetzt.