Bei Gewinnspiel mit falschem Alter mitgemacht und angerufen worden... Was kann folgen?

2 Antworten

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Hallo enderteamer,

nach meiner (unverbindlichen) Rechts-Auffassung ist der Vertrag unwirksam. Es liegt beim Anbieter des Gewinnspiels, sicherzustellen, dass er den Vertrag mit einem (Voll)Geschäftsfähigen eingeht.

Eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) halte ich für abwegig, um welche Urkunde soll es denn hier gehen?

Die Anzeige gegen deine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ist ebenfalls Blödsinn, deine Eltern können und müssen bei einem 16-Jährigen nicht jede Aktion überwachen. Sofern sie davon nichts gewusst haben, ist ihnen nichts vorzuwerfen.

Theoretisch könnte man einen versuchten Betrug (§ 263 Abs. 1 + 2 StGB) in den Raum stellen. Da aber reell kein nennenswerter Schaden entstanden ist und m. E. die persönliche Schuld gering ist, würde das Verfahren (sofern überhaupt eröffnet) vermutlich vom StA direkt wieder eingestellt werden.

Insofern wäre der Vertrag mit dem Gewinnspiel-Anbieter rückabzuwickeln (da von Anfang an unwirksam). Sollte bereits einer (du oder der Anbieter) Geld gezahlt haben, müsste diese ebenfalls zurückgezahlt werden.

Das einzige was noch kommen könnte, wäre eine Schadensersatzforderung des Gewinnspiel-Anbieters für (angebliche) Aufwendungen. Da könnte man dann noch über die Höhe diskutieren.

Wenn du weitere Fragen hast, oder der Gewinnspiel-Anbieter Probleme macht, melde dich gerne noch mal hier.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Siehste ☝️..kleine Lügen bestraft der liebe Gott umgehend !

Nix folgt !

Deine Mutter kann sich dir nicht den ganzen Tag ans Bein binden, du bist 16 J. und keine 3 ! Obwohl es bei dir vielleicht eine Überlegung wert wäre 😉

Mach solch Quatsch nicht zu oft !


enderteamer 
Beitragsersteller
 25.09.2019, 05:43

Habe ich nicht vor da ich mittlerweile eh er selten im Internet surfen als einfach stumpf zu zocken XD