Keine Lieferung der Ware. Roller bei Netto gekauft. Was kann ich tun?
Hallo,
ich brauche Hilfe zu folgendem Fall.
Ich habe am 06.01.2020 18:30 Uhr einen Roller bei Netto-Online gekauft.
Diesen habe ich direkt per Vorkasse gezahlt.
Die Lieferzeit auf der Webseite und auch in der Bestellbestätigung war mit 10 Werktagen nach Zahlungseingang benannt.
Am 10.01.2020 12:17 Uhr habe ich dann eine Zahlungsbestätigung per E-Mail bekommen in der steht das die Zahlung am 09.01.2020 eingetroffen sei.
Am 15.01.2020 14:18 Uhr habe ich dann per Mail eine Versandbestätigung der Ware erhalten.
Am darauf folgenden Tag dem 16.01.2020 15:03 Uhr kam eine E-Mail mit dem Rechnungsbeleg.
Am Mittwoch dem 22.01.2020 habe ich dann erstmals Kontakt zu Netto-Online aufgenommen um nachzufragen wann der Roller gelifert wird. Ich bekam eine E-Mail mit der Aussage, dass Netto bei der Spedition nachfrägt und sich dann wieder bei mir meldet.
Nach 24h sprich am Donnerstag dem 23.01.2020 habe ich dann angerufen uns nochmals nachgefragt. Aussage war ich sollte mich noch 24h gedulden.
Auch am Freitag dem 24.01.2020 habe ich erneut nachgefragt und es konnte mir keiner weitere Auskunft geben und hat mich gebeten bis Montag zu warten.
Habe dann am Montag dem 27.01.2020 erneut angerufen, hier hat mir ein Mitarbeiter gesagt die Spedition hätte gesagt es sei unterwegs. Der Mitwarbeiter konnte mir keine weitere Auskunft geben weder zur Spedition noch zur Lieferung.
Meine Frage ist nun:
Wie kann ich weiter vorgehen?
Ich habe Geld gezahlt und die Ware soll nun verschollen sein ?
1 Antwort
Entweder Geduld haben und den Roller abwarten oder woanders Roller kaufen und diese Bestellung widerrufen. Wenn du dich für Widerruf entscheidest, am besten auch gleich die Annahme der Ware verweigern, dann musst du dich nicht mit der Rücksendung beschäftigen. Für den Widerruf hast du mind. 14 Tage ab Empfang der Ware, wie es aber mit eventuellen Rücksendekosten aussieht hängt vom Händler ab. Gesetzlich liegen die Kosten beim Käufer, viele Händler erstatten sie aber, gerade auch wenn es solche Probleme bei der Lieferung gibt.
Stimmt... irgendwie stelle ich mir bei "Roller" immer etwas was man zuklappen und leicht transportieren kann. :)
Soweit richtig. Zu den Rocksendekosten sollte man hier aber § 357 Abs. 6 Satz 3 BGB beachten: