auch die Kopie des Arbeitszeugnisses zurückschicken?

2 Antworten

Ja, das ist rechtens.

Der Arbeitgeber hat ein schutzwürdiges Interesse daran, dass dieses (unrichtige) Zeugnis oder Kopien davon nicht Dritten gegenüber verwendet werden.

In der Rechtssprechung wird hier auf den § 241 Abs. 2 BGB verwiesen.


SusanneWeber 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 13:24

Ich habe mich noch an anderer Stelle erkundigt:

es ist nicht rechtens. Lediglich das ORIGINAL muß zurückgesandt werden, da nur dieses die Echtheit garantiert. Eine Kopie, sofern sie nicht notariell oder amtlich beglaubigt wurde, hat nicht dieselbe Aussagekraft wie das Original.

Abgesehen davon würde ich ja (aber das ist nur meine persönliche Meinung) im Falle eines Rechtsstreits die Grundlage des Streits vernichten...

damit würde ich doch im Falle eines Rechtsstreits die Grundlage des Streits einfach "hergeben"...