auch die Kopie des Arbeitszeugnisses zurückschicken?
Von meinem ehemaligen Arbeitgeber habe ich ein Zeugnis erhalten, welches ich abgeändert haben wollte.
Ehe ich dieses nun erhalte, fordert mein ehemaliger Arbeitgeber das Originalzeugnis zurück (soweit in Ordnung), jedoch möchte er von mir auch ein von mir unterschriebenes Schriftstück haben, daß ich vom Zeugnis keinerlei Kopien angefertigt oder abgespeichert habe.
Ist dies rechtens?
2 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Der Arbeitgeber hat ein schutzwürdiges Interesse daran, dass dieses (unrichtige) Zeugnis oder Kopien davon nicht Dritten gegenüber verwendet werden.
In der Rechtssprechung wird hier auf den § 241 Abs. 2 BGB verwiesen.
damit würde ich doch im Falle eines Rechtsstreits die Grundlage des Streits einfach "hergeben"...
Ich habe mich noch an anderer Stelle erkundigt:
es ist nicht rechtens. Lediglich das ORIGINAL muß zurückgesandt werden, da nur dieses die Echtheit garantiert. Eine Kopie, sofern sie nicht notariell oder amtlich beglaubigt wurde, hat nicht dieselbe Aussagekraft wie das Original.
Abgesehen davon würde ich ja (aber das ist nur meine persönliche Meinung) im Falle eines Rechtsstreits die Grundlage des Streits vernichten...