Zahlungsaufforderung?
Parkplatz Supermarkt Netto, Parkdauer nur 0,5 h, der Vorwurf Parken ohne Parkscheibe, haben Beschilderung übersehen.Die Rostocker Fa. Eastrella behauptet uns am Auto eine Zahlungsaufforderung angebracht zu haben, die wir aber nicht vorgefunden haben, als wir zum Auto nach unseren Einkauf zurückkehrten (am 22.11.19).
Am 18.12. 19 wurde uns eine Zahlungserinnerung zugeschickt, gegen diese habe ich per E-Mail Widerspruch eingelegt, weil wir die Zahlungsaufforderung nie erhalten haben. Diese fragwürdige Firma hat auch keinen Beweis erbracht, dass an unserem Auto eine Zahlungsaufforderung angebracht wurde, somit bleibt das nur eine Behauptung. Diese "seriöse" Firma statt auf unseren Widerspruch zu antworten, schicken sie uns am 08.01.20 eine Mahnung. Es geht uns nicht um das Ordnungsgeld, sondern um die Art und Weise, die aus unserer Sicht nicht recht staatlich ist. Behauptungen muss man beweisen können, sonst könnte ja jeder kommen.
5 Antworten
Haben die denn Fotos beigefügt? Üblicherweise ist auch die Zahlungsaufforderung auf den Fotos zu sehen.
Was die Kontrollfirma dir beweisen muss, hat Snooopy155 schon zutreffen geschildert.
Um die Hauptforderung werdet ihr nicht herumkommen. Und mit Zugang der Zahlungserinnerung wurdet ihr bereits in Verzug gesetzt. Ihr könnt natürlich behaupten, die ursprüngliche Zahlungsaufforderung am Auto sei später weggeweht worden. Ob das glaubwürdig ist, sei mal dahingestellt. Damit könntet ihr vielleicht die Kosten für Haltevermittlung etc. angreifen. Der Rest bleibt aber bestehen und ist fällig.
Ich würde euch dringend empfehlen, zumindest die Hauptforderung ("Vertragsstrafe" / "Ordnungsgeld") zu bezahlen. Wenn das Unternehmen wirtschaftlich handelt, schreibt es dann den Rest de Forderung ab. Wenn ihr nicht zahlt, wird es am Ende sehr teuer:
Auch die Behauptung, du wärst nicht selbst gefahren, wird dir nicht helfen, siehe den obigen Artikel.
Wir hatten so einen Fall auch schon mit einem Firmenfahrzeug. Dort sind wir bisher mit unsere Zahlungsverweigerung durchgekommen. Aber juristisch sieht es eher schlecht aus. Und der Fall ist noch nicht verjährt...
Hast du noch den Kassenzettel des Supermarktes? Oft wird die Strafe bei Vorlage des Kassenzettels erlassen. Der Supermarkt möchte ja nicht seine Kunden verscheuchen.
Du hast auf einem Privatparkplatz geparkt ohne die Nutzungsbedingungen zu beachten. Die Firma Eastrella muß Dir allenfalls nachweisen, dass sie von Netto mit der Kontrolle beauftragt wurde ud Daß dein Fahrzeug zur fraglichen Zeit dort ohne korrekt eingestellte Parkscheibe abgestellt war. Und das wird sie mittels eines Beweismittelfotos können. Mit der Zahlungserinnerung hat sie ihre Pflichten erfüllt. Das hält auch jeder gerichtlichen Überprüfung stand.
Also ich kaufe bei Supermärkten, wo solche Schilder stehen, grundsätzlich nicht mehr ein. Ich muss mich als Kunde nicht abzocken lassen von Drittfirmen unter faden-scheinlichen Begründungen.
Es ist ja so, das solche Gebühren der Halter des KFZ tragen muss, obwohl der Halter, der ja nicht Fahrer sein muss, diese Bedingungen ja gar nicht akzeptieren kann.
Damit konnte man sich bis vor kurzem rausreden.
Da das aber jetzt letztinstanzlich entschieden wurde, ist natürlich Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. Der Halter muss immer zahlen.
Also zahlen und den Supermarkt nie wieder besuchen, fertig.
Man will sich beim Einkaufen ja schließlich nicht ärgern.
Wo Du einkaufst interessiert hier keine S...
Wo steht, dass der Fragesteller dort eingekauft hat?
Das ganze ist ja auch nicht staatlich, sondern privat.
Und den Beweis hast Du ja schon.