Kann Kaufvertrag durch verzögerte Auflassungsvormerkung ungültig werden?

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Ungeachtet ausstehender Genehmigungen, Bescheide,  Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, Löschungsnunterlagen der Grundpfandrechtsgläubiger usw. ist der Notar verpflichtet, unverzüglich nach Beurkundung dem Grundbuchamt die Urkunde vorzulegen, um die Eintragung der bestellten Auflassungsvormerkung zu ermöglichen.

Bereits mit dem Eingang der Urkunde beim Grundbuchamt entfaltet die Vormerkung die Schutzwirkung zugunsten des Berechtigten (Käufer).

Vermutlich liegt die Urkunde längst bei den Grundakten.

Damit einen Vertragsrücktritt und womöglich noch einen Schadensanspruch des Käufers zu begründen,bliebe erfolglos.

Somit bleibt nur noch der Versuch der vertraglichen Rückabwicklung.

enn für diesen Fall keine Klausel im Kaufvertrag vorhanden ist, müsste er für die Erfüllung der entsprechenden Handlungen (Lastenfreistellung usw.) eine Nachfrist setzen verbunden mit der Ankündigung ggf. zurück zu treten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.