Rauchen vor der Haustür?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Rauchens.
Bei uns ist neulich jemand neues eingezogen, und diese Dame ist Raucherin. Als ich dann heute nach Hause gekommen bin, saß diese Dame mit einer anderen Dame im Treppenhaus auf der Treppe (die Eingangstür war offen). Sie ist dann aber mit ihrer Zigarette vor die Eingangstür gegangen, die Haustür ist aber immer noch offen geblieben. Ich habe sie dann darauf angesprochen, ob es ihr bewusst ist, dass man im Treppenhaus nicht rauchen darf. Ich habe sie dann gebeten die Haustür zu schließen, was sie aber nicht machen wollte "weil sie ihre Schlüssel nicht dabei hatte". Jetzt ist es so das dieser Rauch durch die offen Eingangstür ins Treppenhaus zieht, und ich gleich in der ersten Etage wohne.
Meine Frage wäre jetzt ob sie die Tür auslassen darf, wenn sie draußen vor der Tür raucht? Oder darf ich sie dazu auffordern, die Eingangstür beim Rauchen zu schließen ?
Es ist ja schließlich nicht mein Problem, wenn sie zu unfähig ist ihre Schlüssel zum Rauchen mitzunehmen. Außerdem habe ich sie beim Rauchen im Treppenhaus erwischt.
Antworten würden mir echt weiterhelfen :)
3 Antworten
Grundsätzlich: Was sagt eure Hausordnung zu dem Thema?
Ich habe hier ein Urteil des AG Hannover vom 31.01.2000 dazu gefunden, AZ 70 II 414/99.
Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist. Durch diese zweckbestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses werden die übrigen Wohnungseigentümer bzw. Hausbewohner in ihren Rechten beeinträchtigt.
Da im von dir geschilderten Fall der Rauch ins Treppenhaus zieht und damit vergleichbare Beeinträchtigungen verursacht, würde ich hier Analogien sehen. Der korrekte Ansprechpartner dafür wäre de Vermieter.
Vor Risiken und Nebenwirkungen wird allerdings gewarnt. Lange Zeit zurück hatten meine Eltern auch einen vergleichbaren Fall. Folge war, dass der angeschwärzte Mieter ebenfalls Observationen mitteilte. Am Schluss waren meine Eltern selbst über das Liebesleben der Mieterschaft informiert.
Ich würde diesen Observationsbericht dem Hauseigentümer vorlegen. Der wird die uneinsichtige und rücksichtslose Mitbewohnerin unnachgiebig bestrafen!
Es sei denn natürlich, er wäre selber Raucher.
Ich bin für die sofortige Hinrichtung-