Hallo liebe Community,

Der Schuldner Person A hat einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten und diesem nun eine Anfrage gestellt, er solle ihm eine Gebühren/Posten Aufstellung zuschicken in welcher ersichtlich ist, wie sich die Gerichtsvollzieherkosten zusammensetzen. Nun weigert sich der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Person A diese auszuhändigen. Gibt es ein eindeutiges Gesetz nachdem Person A das Recht hat in diese Kostenaufstellung Einsicht zu erhalten und der Gerichtsvollzieher ihm eine Aufstellung aushändigen muss?