Anzahlung nur als Gutschein zurückerstattet?
Heute hätte ich eigentlich ein Tattoo Termin gehabt aber würde angerufen und mir wurde gesagt das es heute nicht möglich ist da Die im Verzug sind. Habe 300€ angezählt und bekomme sie nur als Gutschein zurück. Daher die Frage ob es rechtlich so okay ist oder ob ich die 300€ ausbezahlt bekommen könnte. So einen Gutschein kann ich nur in dem Laden einlösen und bin dadurch zum Verkauf gezwungen. Habe den Gutschein noch nicht abgeholt.
3 Antworten
Hallo,
da der Tattoo Shop seinen Teil des Vertrages hier nicht eingehalten hat und nicht du, solltest du auf Rückzahlung bestehen können.
Zu welchen Bedingungen du zurücktreten kannst, müsste auch in den AGB dieses Ladens stehen.
Überhaupt ......300,- € Anzahlung ist ganz schön viel - normal sind höchstens 50,- oder 100,- € für evtl. bereits speziell für den Kunden angefertigte Skizzen o.ä.
Warum kann du das nicht morgen so machen wie du wolltest.
Ansonst gibt es im Laden kein Rückgaberecht. Warum muss man denn beim Dienstleister der kein Material kaufen muss was anzahlen ?
Nach dem ersten Ärger über den (vorläufig) abgesagten Termin verfliegt evtl. auch das Bedürfnis, hier einen Rechtsstreit anzuzetteln. Den Tätowierer hast Du Dir doch sicher aus verschiedenen Gründen ausgesucht und eben für gut befunden. Daß mal ein Engpaß entsteht, weil z.B. jemand krank ist, kann doch überall passieren.