Meine Unfallversicherung bietet mir Geld an .?
Vor einiger Zeit hatte ich einen schweren Unfall. Mittweile wurde durch meinen Arzt eine Invalidität festgestellt.
Meine Unfallversicherung erkennt meine Verletzungen an und möchte mir eine schnelle Regulierung anbieten. Ich habe ein Schreiben bekommen, indem mir ein Angebot gemacht wurde. Die Versicherung möchte nun, dass ich das Schreiben zurückschicke.
Was mich aber wundert ist, die Versicherung wollte nur meine Befunde haben. Ein Gutachten wurde nicht erstellt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das Angebot blauäugig annehmen soll.
Kennst sich hiermit jemand aus? Es handelt sich um die Züricher Versicherung.
3 Antworten
Ohne den Fall detailliert zu kennen kann Dir niemand sagen, ob das Angebot angemessen ist.
Allgemein kann man nur feststellen, daß Versicherungen keine Geschenke machen. Ohne anwaltliche Beratung würde ich das Angebot nicht annehmen.
Das ist wieder einmal typisch Versicherung. Da zahlt man ewig brav seine Beiträge ein und wenn es dann ans zahlen geht, benötigt man einen Anwalt.
So negativ würde ich das nicht sehen. Du brauchst ja bislang keinen Anwalt um deine Rechte durchzusetzen, denn die Versicherung möchte leisten. Ggf. leistet die Versicherung hier auch völlig korrekt und angemessen. Nur wenn du dies selbst nicht sicher beurteilen kannst, ist eine Überprüfung vor Unterschrift eben angeraten. Und genau deshalb empfehle ich dir wie die anderen auch den Gang zum Anwalt. Es kann auch gut sein, dass dieser alles als korrekt einstuft.
Eine Versicherung, egal welche, verschenkt nichts.
wenn Du ein pauschales Angebot bekommst dann kannst Du davon ausgehen das man zum eigenen Vorteil kalkuliert und mit dem Angebot besser dasteht als mit der regulären Leistung.
Jedoch, ohne genau zu kennen was Du versichert hast-die Diagnosen und der Inv-Grad sind-das Angebot aussieht - ist es unmöglich Dir Rat zu geben.
Wende dich an einen Anwalt.
Hallo, das ist zu wenig Information.Da hier auch niemand die versicherten Leistungen kennt, ist kaum ein Rat möglich.
Möglicherweise ist durch die Befunde eine eindeutige Einschätzung von Seite der Versicherung möglich. Was soll dann ein Gutachter ? Sollst Du bei Annahme des Angebots auf weitere Ansprüche verzichten ?
Viel Glück
Barmer
Barmer
Stimme Privatier59 zu.
Die Gefahr ist einfach zu groß, mit einer viel zu geringen Entschädigung ruhig gestellt zu werden.
Wer da am Anwalt spart, zahlt i.d.R. am Ende entweder mächtig drauf oder wird über den Tisch gezogen.