Habe meine Verträge mit SunPoint Studio letztes Jahr schon gekündigt?
Habe meine Verträge mit diesen Studio schon letztes Jahr fristgerecht zum 18.10.2020 gekündigt und auch die Bestätigung erhalten.Wie jeder weiß wurden die Studios wegen Corona geschlossen.Auf der Website erfährt man dann das man diese Zeit kostenlos nach Ablauf Seines Vertrages bekommt.Da ich das aber nicht möchte,sonst hätte ich ja nicht gekündigt,habe ich die Beiträge zurück buchen lassen.Innerhalb von drei Tagen bekam ich schon eine Mahnung,und auch mit dem Hinweis meine Karten wären gesperrt.Was auch einen leichten Lachanfall auslöste weil die Studios eh seit Wochen zu sind.Habe jetzt schriftlich versucht,das mir die Beiträge während der Schließung nicht in Rechnung gestellt werden.Als Antwort bekam ich den Vorschlag das ich doch zusehen solle wie ich damit klar komme,und die Beiträge bis November zahlen müsste.Hat man da jetzt rechtlich eine Möglichkeit dagegen anzugehen?
2 Antworten
Keine Leistung - kein Geld. So einfach ist das. So lange das Studio zu ist, gibt es auch keine Grundlage für Geldforderungen. Das Ausfallrisiko geht regelmäßig zu Lasten des Betreibers. So hart es klingt, aber das ist nun mal sein Geschäftsrisiko. (Das sage ich dir als Privatperson und als Kaufmann. Ich weiß, wie hart das für den Betreiber ist.) Ausnahmen sind bisher für Reiseveranstalter und Fluglinien geplant, aber noch nicht beschlossen.
Hier ein Blogbeitrag eines Rechtsanwalts zu dem Thema: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/03/16/sportstudio-zu-beitrag-laeuft-weiter/
Sofortiges Rückbuchen von Lastschriften finde ich aber problematisch, das erzeugt vermeidbare Kosten. Und dir könnten dir in der Tat angelastete werden. Hier habe ich schon mal etwas dazu geschrieben.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen das du nicht drumherum kommen wirst und zu zahlen hast. Denn Covid-19 ist eine Sonderlage. Lies dir die AGB's durch die du damals unterschrieben hast. Ich würde an deiner Stelle die Rechnungen sofort zahlen da SunPoint am längeren Hebel sitzen wird ( so hart es klingt zurecht ).
Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn auch eine Leistung erbracht wird. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Anders sieht es bei Pacht- und Mietverträgen aus. Da wird die Leistung erbracht, unabhängig davon in welchem Umfang man sie nutzt.
Wenn das Fitnessstudio aufgrund von § 275 BGB nicht leisten muss bzw. nicht kann (hier wegen höherer Gewalt), muss auch der andere Vertragsteil nicht leisten, § 326 BGB.