Abmahnung für download von youtube?

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Ich sehe beim reinen Herunterladen erst mal keine Straftat (Privatkopie), aber ich bin kein Urheberrechtsexperte. Die YouTube AGBs haben vor Jahren das Herunterladen von Videos verboten, aber ob das noch aktuell ist, müsstest du selbst mal nachschauen. Abgesehen davon, dass hier fraglich wäre, ob die AGBs überhauot wirksam wären.

Ich denke, die Rechteinhaber wollten hauptsächlich die Plattform abschalten, und ggf. die Betreiber belangen. Eine juristische Verfolgung der Downloader halte hier für unsinnig.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Klar kann man bei Youtube alles runterladen und kann dafür nicht belangt werden. Weil unter separater youtube Lizenz veröffendlicht. Allerdings sollte man keine Downloadserver fremder Dienste nutzen. Weil man dort ja dann Spuren hinterlässt und der Anbieter kann die Daten verkaufen. Wer sich dann bei Diensten wie mp3 converter anmeldet ist selbst schuld.

Mit Firefox Plugins geht das ohne solche Probleme. Wenn es dann ein Video ist und man möchte Audio mp3 haben, lässt sich das leicht mit dem VLC Player extraieren.

Deine zweite Frage zum selben Thema auf dem falschen Forum.