Vorzeitige Löschung einer erledigten titulierten Forderung mit Zustimmung des Gläubigers?
Guten Tag,
im Mai 2017 wurde eine Forderung über 380 Euro gerichtlich tituliert. Ich habe die Forderung umgehend bezahlt (noch am selben Tag des Eingangs des Titels) und mir wurde dies auch bestätigt (Creditreform). Bei allen anderen Auskunfteien ist dieses Merkmal nicht eingetragen. Nur bei der Creditreform. Dies war damals das Inkasso-Unternehmen, welches den Gläubiger vertreten hat.
Da ich nun einen Kredit beantragen wollte, ist dieser Eintrag aufgepoppt.
Ich habe den damaligen Gläubiger kontaktiert und ihn gebeten einer vorzeitigen Löschung zuzustimmen. Dieser antwortete mir umgehend und schrieb mir, dass er eine vorzeitige Löschung meines Merkmals bei der Creditreform beantragt hat.
Frage 1: Ist die Creditreform verpflichtet, ein Merkmal zu entfernen, wenn der Gläubiger zustimmt und sogar selber die Löschung beantragt?
Frage 2: Gibt es Erfahrungswerte, wie kulant die Creditreform in solchen Fällen ist?
Vielen Dank für die Auskunft.
3 Antworten
Warum sollte Kreditreform in deine Fall den Sinn ihrer Geschäfts beenden. Die schreiben eher "bezahlt" dahinter.
Netter Gläubiger , ich würde dir was husten
Frage 2: Gegenüber säumigen Schuldner - gar nicht
Deine Auskunft ist leider falsch!
Weder zu Frage eins, noch zur zweiten. Bitte informiere Dich wie Auskunfteien arbeiten, bevor Du Auskünfte zu diesen Themen geben willst.
Vorzeitige Löschungen von Negativmerkmalen sind nur mit Zustimmung der Gläubigers möglich. In Deinem Fall hat ja, wie Du sagst, der Gläubiger selbst die Löschung beantragt (herzlichen Glückwunsch hierzu!).
Da Du, wie Du schreibst, nur um eine Zustimmung gebeten hattest und somit die Löschung selbst beantragen wolltest, der Gläubiger aber direkt selber an die Creditreform herangetreten ist und die Löschung beantragt hat, kannst Du davon ausgehen, dass das Merkmal sehr schnell gelöscht wird. In der Regel innerhalb weniger Tage.
Es hätte länger gedauert, wenn Du das selber beantragen würdest und die Zustimmung mitgeschickt hättest, da die Auskunfteien dann erstmal mit dem Gläubiger in Kontakt treten und die Echtheit des Schreibens prüfen.
Ich verstehe das viele Geschreibsel nicht. Fakt ist, Du warst säumiger Zahler. Was mich um so mehr erstaunt, das es nur ein geringer Betrag war. Ja man sollte sich das schon 2x überlegen, ob man es so weit kommen lässt, wenn es um geringe Beträge geht. So sehen das zukünftige Gläubiger sicher auch.
Ich habe mir hier gar keine Meinung über Sie gebildet. Es ist Unsinn, bei einer so geringen Forderung zu warten, bis ein Titel vorliegt. Es erschließt sich mir nicht, warum man solch einen Unsinn macht/zulässt. Klar wenn man kein Geld hat finanzieller Notstand herrscht passiert so etwas. Aber dann kann man meist nicht sofort nachdem der Titel vorliegt zahlen. Oder es passiert aus Versehen, weil man z. B im Ausland ist. Nun hofft man auf Kulanz des Gläubigers. Das ist schon ziemlich weltfremd. Ja ja die Welt ist (k)ein Ponyhof.....
Fakt ist, Sie und ich sind per Du.
Und ich habe nicht nach einer persönlichen Meinung zu mir gefragt, sondern nach einer Auskunft zum o.g. genannten Sachverhalt.
Wenn Sie meinen, sich aufgrund von wenigen Zeilen, eine Meinung über eine Person (in diesem Fall mich) bilden zu wollen, sind Sie frei dies zu tun. Nur verschonen Sie mich damit.
Vielen Dank.