Dürfen auf einer Handwerkerrechnung neue Positionen auftauschen, die laut Angebot nicht vereinbart waren?
Wir haben eine Handwerkerrechnung erhalten, nach beendigung der Arbeiten. Wir wunderten uns, warum diese plötzlich 500 euro teurer ist und vergleichten Angebot mit Rechnung. Dabei ist uns aufgefallen, dass der Handwerker eine komplett neue Position hinzugefügt hat, die sich nennt "Azubiarbeiten zu vor" 18 Stunden...
Meine Frage: Wie sollen wir reagieren und müssen wir diese zahlen?? Danke schonmal!
2 Antworten
Laura:
Siehe:
Welche Folgen hat die
Überschreitungeines Kostenvoranschlags ...
www.verbraucherrechtliches.de/2006/05/22/Ist ein Pauschalfestpreis vereinbart worden? Nur dann hätte man Anspruch auf Einhaltung des abgemachten Preises.
Ist der Auzubi auch tatsächlich tätig geworden? Für das bloße Zuschauen kann kein Werklohn verlangt werden.
Um wiviel Prozent hat sich die Rechnungssumme gegenüber dem Angebot erhöht? Bei wesentlichen Überschreitungen (20 bis 30% der Angebotssumme werden als wesentlich angesehen) muß der Werkunternehmer das dem Auftraggeber anzeigen:
... und manche Praktikanten werden als "Azubi" fakturiert.
Manche Handwerker kommen regelrecht ins Stottern, wenn man sie im Büro aufsucht und sich die Gesellenbriefe oder Lehrverträge zeigen lassen will. Manchmal wird dabei sogar ein Bauhilfsarbeiter zum Maurermeister (selten umgekehrt) oder es tauchen auf der Rechnung Personennamen auf, die gar nicht vor Ort waren, und das passiert einem ehemaligen Innungsobermeister des ...handwerks.