Dürfen auf einer Handwerkerrechnung neue Positionen auftauschen, die laut Angebot nicht vereinbart waren?

2 Antworten

Ist ein Pauschalfestpreis vereinbart worden? Nur dann hätte man Anspruch auf Einhaltung des abgemachten Preises.

Ist der Auzubi auch tatsächlich tätig geworden? Für das bloße Zuschauen kann kein Werklohn verlangt werden.

Um wiviel Prozent hat sich die Rechnungssumme gegenüber dem Angebot erhöht? Bei wesentlichen Überschreitungen (20 bis 30% der Angebotssumme werden als wesentlich angesehen) muß der Werkunternehmer das dem Auftraggeber anzeigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650.html