Wie lange hat ein Unfallgegner Zeit eine Rechnung einzureichen?

4 Antworten

Der Unfallgegner braucht keine Rechnung einzureichen. Er kann auch auf Kostenvoranschlag-Basis abrechnen. Er bekommt dann die MWST nicht erstattet. Wenn die Rechnung nachgereicht wird, dann erstattet die Versicherung auch die MWST. So wird das vielfach gemacht, damit der Unfallgegner nicht mit den gesamten Kosten in Vorleistung zu gehen braucht um anschließend auf Regulierung zu warten.


Axell 
Beitragsersteller
 03.12.2017, 11:51

Es ist aber noch überhaupt nichts reguliert worden.

Der Gegner hat wie gesagt den Kostenvoranschlag eingereicht, meine Vers. hat die Freigabe erteilt und wartet bis heute auf die Rechnung die der Gegner einreichen wollte.

Snooopy155  03.12.2017, 11:59
@Axell

Anhand des eingereichten Kostenvoranschlages kann der Fragesteller doch entscheiden, ob er den die Schadenskosten selbst tragen wird oder mit der Höherstufung seiner Versicherung einverstanden ist. Diese Entscheidung muß er nur seiner Versicherung mitteilen.

Apolon  10.01.2018, 13:39
@Snooopy155

und dann kommt im April 2018 eine Rechnung über 4.000 € und dann darf der Fragesteller diese Kosten zahlen, da er entschieden hat die Kosten in voller Höhe zu übernehmen.

Merkst du, dass dein Rat völlig daneben ist.

Das ist allerdings bis heute nicht passiert.

Es besteht ja auch keine Rechtspflicht zur Reparatur.

Manche Leute fahren halt auch mit kaputten Karren durch die Straßen. Ist die Schuldfrage eindeutig, leistet die Versicherung den Nettobetrag lt. KVA. Peng, fertig.

Verstehe ich auch soweit, wenn da was reguliert worden wäre.

Falsche Kausalität. Die Schadenmeldung löst die Höherstufung aus, wenn du den Schaden nicht zurückkaufst, NICHT erst die Regulierung.

Allerdings frage ich mich ob es da eine Frist gibt, innerhalb welchen
Zeitraumes die Rechnung nach Freigabe des Kostenvoranschlages
eingereicht werden muss.

Bis zum 31.12.2020, danach wird sich die Versicherung auf die Einrede der Verjährung berufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Hallo Axel,

was hindert dich daran, den Geschädigten zu kontaktieren und nachzufragen.

Wenn er das Fahrzeug nicht mehr hat und keine Forderungen stellst, kannst du dir darüber ja eine Bestätigung geben lassen und diese dann bei deiner Versicherung einreichen.

Gruß Apolon

Dieser Vorgang ist wirklich außergewöhnlich, dass ein Kostenvoranschlag eingereicht wird, ohne nach 9 Monaten eine Abrechnung auf dessen Basis zu fordern. Ob das Fahgrzeug inzwischen einen 2. Unfall mit Totalschaden hatte oder verkauft wurde spielt keine Rolle. Ich vermute, dass für die endgültige Abrechnung die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB gilt, das wäre dann 2020. Bis dahin bleibt der Fall bei der Versicherung in Schwebe und sie muss dafür zum Jahresende eine Schaden-Rückstellung bilden. Damit ist automatische eine SFR-Rückstufung verbunden.