Hallo erstmal,
wenn die Bank einen Notar mit Treuhandauftrag anweist, z.B 100.000,- Euro als zu verwendendes Eigenkapital auf ein Konto zu überweisen, das nicht dem einer erteilten Baufinanzierung über z.B 300.000,- Euro entspricht, wird letztendlich eine falsche Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Hier meine Frage :
Ist es möglich, das Grundbuch und die Konten nun z. B. nach § 894 BGB berichtigen zu lassen oder ist notariell = GESETZ !!