Schuldschein für mehrere Schuldner und einen Gläubiger?
Folgender Fall: ich habe Forderungen in Höhe von 30.000 € gegenüber einem Miteigentümer einer Immobilie. Leider wurde es versäumt dies vertraglich festzuhalten. Er will die Immobilie nun verkaufen und benötigt vorher aber eine dringende Unterschrift von mir. Ich habe also ein gewisses Druckmittel in der Hand da er die Immobilie nicht ohne meine Unterschrift gut verkaufen kann.
Habe jetzt überlegt mir einen Schuldschein ausstellen zu lassen. Kann ich diesen nur auf ihn ausstellen lassen oder auch zusammen auf seine Frau? Nicht dass im Endeeffekt sie die Verkäuferin ist und ich mit meinem Geld in die Röhre schaue.
2 Antworten
Wer ist denn (Mit-)Eigentümer der Immobilie lt. Grundbuch? Er, seine Frau, oder beide gemeinsam? Wenn er Eigentümer ist, kann auch nur er verkaufen.
Wenn nur er Schuldner ist, ist er auch primär in der Pflicht, zu zahlen. Die Ehefrau ist meistens erst mal außen vor. Du könntest aber seine Frau eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Schuld unterschreiben lassen.
Laut Grundbuch ist er Eigentümer. Ich habe ihm die selbstschuldnerische Bürgschaft vorgeschlagen, die will er aber partout von seiner Frau nicht unterschreiben lassen. Laut seiner Aussage hätte er mit einem Schuldschein aber kein Problem.
Konkret geht es um ein 3 Parteien Haus. Er besitzt eine Wohnung und schuldet uns noch Geld aus der Bauphase. Wir haben damals den Zeitpunkt verpasst etwas schriftlich festzuhalten (ja... das war blöd). Nun möchte er seine Wohnung veräußern, hat jedoch das Problem dass der zugehörige Spitzboden (der nur von seiner Wohnung aus genutzt werden kann) in der Teilungserklärung nicht auf seine Wohnung läuft. Daher möchte er von den anderen beiden Eigentümern eine geänderte Teilungserklärung da der neue Eigentümer natürlich Rechtssicherheit zur Nutzung dieses Spitzbodens möchte.
Hier sehe ich halt die Möglichkeit unsere Forderung nachzukommen.
Nun weiß ich aber aus der Vergangenheit dass er beim letzten Wohnungsverkauf (er besaß früher auch mal eine zweite Einheit in diesem Haus) einen Teil über seine Frau hat laufen lassen. Genauer gesagt, da er sich mit dem Kauf maßlos übernommen hatte, bekam die Bank direkt mal einen Großteil des Geldes und ein nicht geringer Betrag ging auf das Konto seiner Frau. Keine Ahnung wie das geregelt ist, sie ist aber definitiv nicht im Grundbuch eingetragen.
Jetzt ist guter Rat teuer.
Erkennt er Deine Forderung an?
Lies Dich mal bei Wikipedia in Schuldschein ein - ich habe dazu keine Lust.
Laut seiner Aussage ja, er möchte aber nur den Schuldschein unterschreiben. Siehe meine Ergänzung oben.