Gartenstühle durch Sturm Auto vom Nachbarn verkratzt, wer zahlt?
Durch den Sturm sind letzte Nacht zwei meiner Gartenstühle weggeweht worden und haben das Auto meines Nachbarn an einer Stelle leicht verkratzt. Muss ich für den Schaden aufkommen? Oder zahlt eine Versicherung?
5 Antworten
Reich es bei Deiner Haftpflichtversicherung ein.
Allerdings war der Sturm ja angekündigt, und Du hättest evtl. auch eine Sicherungspflicht gehabt.
Ob sich daraus eine grobe Fahrlässigkeit ergeben könnte, weiss ich allerdings nicht. Noch weniger weiss man, ob grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist, das ergibt sich aus Deinen Versicherungsbedingungen.
Grobe Fahrlässigkeit ist auch in der Haftpflicht mitversichert. Nur der Vorsatz (bezogen auf den Schaden, nicht die Handlung) wäre außen vor.
Bei anderen Versicherungssparten (Hausrat, VGV, etc.) kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig gekürzt werden, obwohl in guten Verträgen der Versicherer hierauf verzichten sollte.
https://www.test.de/Unwetterfolgen-Welche-Versicherung-zahlt-4276391-0/
Sturmschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei mindestens Windstärke acht die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste.
Da der Sturm angekündigt war und die Stühle weggeweht wurden, scheinst du die Stühle nicht hinreichend gesichert zu haben. Du hast also deine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Grundsätzlich bist du dafür haftbar und erstmal der Anspruchsgegener deines Nachbarn. Falls vorhanden zahlt das evtl. deine Haftpflichtversicherung, sofern sie auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt. Stühle bei einem angekündigten Sturm nicht zu sichern halte ich nämlich für grob Fahrlässig.
Den Schaden am Auto des Nachbarn trägt die Teil- bzw. Vollkasko, davon abhängig ob Windstärke 8 gegeben war oder nicht.
Es kann jedoch sein, wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen bist, dass du dich schadenersatzpflichtig gemacht hast, in dem Fall wende dich an deine Haftpflichtversicherung.
Ja Sie sind in dem Fall schadenersatzpflichtig, besteht eine Private Haftpflichtversicherung kann diese die Regulierung übernehmen.